Wahlfreiheit in der Geburtshilfe erhalten 21. März 201421. März 2021 Zum Antrag – Drucksache 18/850 Zum Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN „Geburtshilfe heute und in Zukunft sichern – Haftpflichtproblematik bei Hebammen und anderen Gesundheitsberufen entschlossen anpacken“ erklärt die grüne Bundestagsabgeordnete Kordula Schulz-Asche: Die Leistung von Hebammen stellt sicher, dass werdende Eltern frei entscheiden können, wie und wo sie ihr Kind zur Welt bringen. Die Wahl zwischen einer Geburt zu Hause, im Geburtshaus oder in einem hebammen- oder ärztlich geleiteten Kreissaal eines Krankenhauses muss sichergestellt werden. Immer häufiger finden Frauen, die sich für eine Hausgeburt entscheiden, keine Hebamme. Ein Grund für diese Einschränkung der Wahlfreiheit sind die seit Jahren exorbitant steigenden Haftpflichtprämien für freiberufliche Hebammen. Massiv verschärft wird die Situation durch die sich stark reduzierende Zahl der Versicherungsanbieter. Das Problem ist seit Jahren bekannt und von uns Grünen immer wieder in den Bundestag eingebracht worden, aber passiert ist wenig. Gesundheitsminister Hermann Gröhe richtet nur verständnisvolle Worte an die Hebammen. Das ist zu wenig. Die Bundesregierung muss jetzt konkrete Lösungen liefern. Wir schlagen folgendes Vorgehen vor: Kurzfristig muss sichergestellt werden, dass die Hebammen von den gesetzlichen Krankenkassen angemessene Vergütungen erhalten, um ihre Haftpflichtprämien bezahlen zu können. Zudem müssen die Versicherer dazu bewegt werden, auch weiterhin Haftpflichtversicherungen anzubieten. In einem weiteren Schritt muss die Regierung dafür sorgen, dass die Haftpflichtprämien sinken können. Dazu sind verschiedene, befristete Modelle möglich, z.B. ein Haftungsfonds oder eine Regressbeschränkung. Das muss noch in diesem Jahr angepackt werden. Langfristig jedoch braucht es eine tragfähige Lösung für alle Gesundheitsberufe und Krankenhäuser. Denn sie alle ächzen unter steigenden Haftpflicht-Prämien. Wir schlagen vor zu prüfen, ob und wie die Regelungsprinzipien der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine Berufshaftpflichtversicherung für alle Gesundheitsberufe übertragen werden können. Um dauerhaft eine flächendeckende und qualitätsgesicherte Versorgung mit Geburtshilfe – und damit die Wahlfreiheit werdender Eltern – sicherzustellen, brauchen wir neue Konzepte. Dazu muss zuerst eine regelmäßige Bestandsaufnahme der geburtshilflichen Versorgung in Deutschland gewährleistet werden.