Vorlage des vollständig novellierten Pandemieplans 30. Januar 201521. März 2021 Wann wird die Bundesregierung den vollständig novellierten Pandemieplan (Teil I und II) vorlegen, und welche Forderungen der 83. Gesundheitsministerkonferenz am 1. Juli 2010 in Hannover hinsichtlich der Verbesserung der Pandemievorsorge werden dabei in die Überarbeitung einfließen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz vom 30. Januar 2015: Der Nationale Pandemieplan wird derzeit aktualisiert und soll künftig nur noch aus zwei Teilen bestehen: Teil I wird Strukturen und Maßnahmen zur Pandemieplanung und Pandemiebewältigung beschreiben und wird gemeinsam von Ländern und Bund erarbeitet. Angestrebt wird eine Verabschiedung durch die 88. Gesundheitsministerkonferenz im Sommer diesen Jahres. Teil II wird unter der Federführung des Robert Koch-Instituts (RKI) überarbeitet, beschreibt den wissenschaftlichen Sachstand zur Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt. Influenzapandemieplanung und soll als fachliche Grundlage für Entscheidungen über Maßnahmen zur Vorbereitung auf den Pandemiefall sowie Maßnahmen im konkreten Pandemiefall dienen. Bei der Erarbeitung von Teil II wird das RKI durch den Expertenbeirat Influenza beraten. Die Einleitung und die ersten drei Kapitel (Epidemiologie, Surveillancekonzepte und Studien, Konzept zur Risikoeinschätzung während einer Pandemie) des aktualisierten wissenschaftlichen Teils wurden am 8. Dezember 2014 auf den Internetseiten des RKI veröffentlicht und ersetzen die entsprechenden Kapitel des wissenschaftlichen Teils aus dem Jahr 2007. Die weiteren fachlichen Kapitel werden in den kommenden Monaten sukzessive nach ihrer Fertigstellung veröffentlicht.