Schwangerschaftsabbruch: So genanntes Werbeverbot für Abtreibungen ist Relikt der Vergangenheit 24. November 2017 Aus Sicht der GRÜNEN im Landtag ist der Paragraf 219 a des Strafgesetzbuches, das so genannte Werbeverbot für Abtreibungen, ein Überbleibsel aus einer vergangenen Zeit. „Dieser Paragraf führt dazu, dass Frauen ein wesentliches Informationsrecht vorenthalten wird: Dank der unter anderem von uns GRÜNEN geführten Debatte um den Paragrafen 218 sind legale Schwangerschaftsabbrüche möglich, und Frauen sollen auch erfahren können, wo ein solcher legaler Abbruch vorgenommen werden kann“, erklärt Sigrid Erfurth, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . „Es wäre an der Zeit, 219a abzuschaffen. Einen entsprechenden Beschluss hat auch die Landesmitgliederversammlung der hessischen GRÜNEN am vergangenen Wochenende gefasst.“ „Paragraf 219a bietet radikalen Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern immer wieder einen Vorwand, verantwortungsvollen Ärztinnen und Ärzten eine sachgerechte Information zu untersagen“, erläutert Erfurth. „Ärztinnen und Ärzte, die ein solches Informationsangebot vorhalten, werden immer wieder mit Klagen überzogen. Aus Verfahren gegen Frauenärzte und Frauenärztinnen wie aktuell in Gießen wird immer wieder deutlich, dass es den Klägern aus dem Lager der radikalen Abtreibungsgegner nicht darum geht, die sachliche Information zu unterbinden. Sie wollen vielmehr Frauen zu brandmarken, die sich in einer schweren persönlichen Lage dazu entscheiden, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen. Sie wollen den Abbruch über diesen Weg unmöglich machen und erreichen, dass es Frauen schwer, wenn nicht gar unmöglich gemacht wird, eine Ärztin oder einen Arzt ihres Vertrauens zu finden.“ „Es gibt nun einmal ungewollte, ungeplante oder auch im schlimmsten Fall durch eine Vergewaltigung ausgelöste Schwangerschaften, die Frauen vor nahezu unlösbare Probleme stellen. Daher ist es gut, dass wir in Hessen eine Schwangerschaftskonfliktberatung auf einem hohen Niveau haben. Frauen bekommen Unterstützung in einer für sie schwierigen Lage. Es gibt Fälle, in denen die Beratung mit dem Entschluss für einen Abbruch der Schwangerschaft endet – ein Entschluss, der sicher keiner betroffenen Frau leicht fällt. Wenn die Voraussetzungen für einen straffreien Abbruch der Schwangerschaft vorliegen, muss sichergestellt sein, das Frauen den Arzt oder die Ärztin ihres Vertrauens finden können.“ Quelle: http://www.gruene-hessen.de/landtag/pressemitteilungen/schwangerschaftsabbruch-genanntes-werbeverbot/