Vorschlag der Europäischen Kommission zur Bewertung von Gesundheitstechnologien 27. Februar 201821. März 2021 Zur Drucksache 19/775 Unterstützt die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages der Europäischen Kommission zur Bewertung von Gesundheitstechnologien (Drucksache COM(2018) 51) vollumfänglich und falls nicht, warum nicht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz vom 8. Februar 2018: Die von der Europäischen Kommission mit dem am 31. Januar 2018 veröffentlichten Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bewertung von Gesundheitstechnologien (COM (2018) 51 final) beabsichtigte vollständige Harmonisierung wird von der Bundesregierung geprüft. Grundsätzlich unterstützt die Bundesregierung die freiwillige Zusammenarbeit in der Europäischen Union bei der Bewertung von Gesundheitstechnologien. Eine solche Zusammenarbeit findet bereits seit vielen Jahren projektbezogen unter aktiver Mitarbeit der zuständigen deutschen Organisationen statt.