Persönliche Erklärung zur namentlichen Abstimmung: Bundeswehreinsatz vor Somalia (EU NAVFOR)

Veröffentlicht auch im Plenarprotokoll 19/29 


 

Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Tobias Lindner, Kerstin Andreae, Dr. Danyal Bayaz, Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Dr. Bettina Hoffmann, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Friedrich Ostendorff, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann, Stefan Schmidt, Kordula Schulz-Asche, Markus Tressel und Daniela Wagner (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜ­ NEN) zu der namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten EU NAVFOR Somalia Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias (Tagesordnungspunkt 11)

Seit 2008 beteiligt sich Deutschland an der Mission EU NAVFOR Atalanta. Die Mission hat die Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias und am Horn von Afrika zum Ziel, dabei steht der Schutz humanitärer Hilfslieferungen des Welternährungsprogramms an die somalische Bevölkerung an erster Stelle. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat dem Mandat lange zugestimmt. Unsere Unterstützung geschah im Wissen darum, dass diese Mission ·nur eine Symptombekämpfung sein kann, denn die Ursachen für die Piraterie liegen in der andauernden Krise des somalischen Staats.

Im Jahr 2012 wurde das Mandat um die Möglichkeit, auch an Land zu operieren, entscheidend verändert. Die Landoption ermöglicht es, in einem 2 Kilometer in das Landesinnere reichenden Küstenstreifen zu operieren, und hat den Charakter der Mission verändert. Viele Expertinnen und Experten warnten damals davor, dass Operationen an Land zur Eskalation des Konfikts in Somalia beitragen und die Mission in innersomalische Kämpfe verwickeln könnte – zum Schaden ihres eigentlichen Ziels. Aus diesem Grund hat sich die grüne Bundestagsfraktion bei den Abstimmungen zu diesem Mandat in den vergangenen Jahren mit großer Mehrheit enthalten. In den vergangenen sechs Jahren hat Atalanta lediglich einmal an Land operiert. Der Nutzen der Landoption muss also infrage gestellt werden. Das Eskalationsrisiko bei einem erneuten Einsatz dieser Art besteht weiterhin.

Gleichzeitig hat sich die humanitäre und politische Lage in Somalia in den vergangenen Jahren verändert. Aufgrund der anhaltenden Dürren hat sich die Abhängigkeit der Bevölkerung von Hilfslieferungen deutlich verstärkt. Die Zahl der Schiffe, die Hilfsgüter durch den Golf von Aden transportieren, ist gestiegen; dies bedingt einen höheren Schutzbedarf. Von Mitte 2014 bis Anfang 2017 ist lediglich ein erfolgloser Piratenangriff registriert worden. Seit dem Frühjahr 2017 kommt es wieder in unregelmäßigen Abständen zu Angriffen.

Wir müssen daher zwischen den schwerwiegenden Bedenken gegen einen möglichen Einsatz an Land und den Bedrohungen durch Piraterie für die humanitäre Versorgung der somalischen Bevölkerung abwägen.

Wir kommen zu dem Schluss, dass wir dem Mandat zustimmen. Wir wollen die Versorgung der Bevölkerung angesichts der weiterhin ernsten humanitären Lage auf dem Seeweg sicherstellen. Aus der Landoption resultiert angesichts der Tatsache, dass von dieser erst einmal Gebrauch gemacht wurde, ein Risiko, das unseren Willen, die Versorgung der Bevölkerung zu sichern, jedoch nicht überwiegt. Davon unbenommen fordern wir mehr Anstrengungen, um die Ursachen dieser anha1tenden Krise nachhaltig zu beseitigen. Dies ist eine Gewissensentscheidung.