Erkenntnisse über Wirkung und Nutzen der kieferorthopädischen Behandlung

>>> Veröffentlicht auch in der Drucksache 19/2334

 

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Jahresbericht 2017 des Bundesrechnungshofs, demzufolge das Bundesgesundheitsministerium weder über ausreichende wissenschaftliche Erkenntnisse über Wirkung und Nutzen kieferorthopädischer Behandlung verfügt noch Kenntnis darüber hat, mit welchen kieferorthopädischen Leistungen Patientinnen und Patienten konkret versorgt wurden, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorwurf, dass das Bundesgesundheitsministerium Hinweisen auf diese Missstände seit Jahren nicht nachgegangen sei (www.bundesrechnungs hof.de/de/veroeffentlichungen/bemerkungenjahresberichte/jahresberichte/2017-ergaenzungsband/langfassungen/2017-bemerkungen-ergaenzungsband-nr-09-nutzen-kieferorthopaedischerbehandlung-muss-endlich-erforscht-werden-pdf, aufgerufen am 11. Mai 2018)?

 

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Thomas Gebhart vom 22. Mai 2018
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wird durch das System der gemeinsamen Selbstverwaltung geprägt. Leistungserbringer und Kostenträger entscheiden innerhalb des vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmens über die Konkretisierung der Leistungsansprüche sowie über die an die Leistungen zu stellenden Qualitätsanforderungen. Dazu gehört auch, dass die Bewertung des Nutzens von Behandlungsmethoden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss als wichtigstem Entscheidungsgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung erfolgt. Dieser hat auch Inhalt und Umfang der kieferorthopädischen Behandlung gemäß § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch in der Kieferorthopädie-Richtlinie zu konkretisieren und regelmäßig zu überprüfen.

Allerdings ist nach Auffassung der Bundesregierung im Bereich der Kieferorthopädie mehr Transparenz sowohl über den Leistungsumfang der GKV als auch über die von den Zahnärztinnen und Zahnärzten angebotenen Selbstzahlerleistungen erforderlich. Vor diesem Hintergrund prüft das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Schaffung gesetzlicher Regelungen, die den Versicherten einen besseren Überblick über die Leistungen und die mit Selbstzahlerleistungen verbundenen Kosten im Bereich der kieferorthopädischen Versorgung ermöglichen.

Darüber hinaus bereitet das BMG derzeit die Vergabe eines wissenschaftlichen Gutachtens zur Darstellung und evidenzorientierten Einschätzung des aktuellen medizinischen Wissensstandes über die langfristigen Auswirkungen der wichtigsten kieferorthopädischen Behandlungsarten auf die Mundgesundheit sowie der dafür eingesetzten Leistungen der GKV und der Selbstzahlerleistungen vor. Das Gutachten soll auch eine Darstellung des weiteren Forschungsbedarfs und eine Abschätzung des voraussichtlichen Zeithorizonts für ggf. erforderliche weitere Studien umfassen, um die Evidenz und den Nutzen kieferorthopädischer Behandlungen festzustellen.