Die ABDA will weiter mit dem Kopf durch die Wand

Zum Eckpunktepapier der ABDA zur „Sicherung der Preisbindung und Weiterentwicklung des Leistungsangebots“, vom 17. Januar 2019, erklärt Kordula Schulz-Asche, Sprecherin für Alten- und Pflegepolitik:

„Als Antwort auf die Entscheidung des EuGH, nach der die Gleichpreisigkeit für ausländische Versandapotheken aufgehoben wurde, fordert die ABDA – zwei Jahre, etliche Diskussionen und mehrere Gutachten später – nun die Wiedereinführung der Gleichpreisigkeit. Keine Pointe.

Die Apothekenzahlen gehen leicht zurück. Seit einem Jahr liegt ein Gutachten des BMWi vor, welches die Schließung von 7.600 weiteren Apotheken prognostiziert, sollte nicht politisch gegengesteuert werden. Und trotzdem dreht sich beinahe die gesamte politische Diskussion um den Versandhandel verschreibungspflichtiger Arzneimittel, welcher grade mal 1-2% des Gesamtmarktes ausmacht. Ich werde nicht müde zu betonen, dass Probleme und Lösungen der Apotheken in ganz anderen Bereichen liegen. Es ist das starre und einheitliche Vergütungssystem, das dafür sorgt, dass bei kleinen Apotheken zu wenig Geld landet und große im Geld schwimmen. Die Nacht- und Notdienste werden nicht kostendeckend vergütet, obwohl hier ein Steuerungsinstrument vorliegt, mit welchem besonders versorgungsrelevante Apotheken gerade im ländlichen Raum unterstützt werden könnten. Und in der ausschließlich auf Einnahmen fixierten Debatte kommt die Stellung der Apothekerschaft als Heilberuf viel zu kurz, als Beispiel nenne ich da nur die fehlende Beteiligung am Medikationsplan.

In der realen Apothekenversorgung sind also einige Baustellen dringend zu bearbeiten. Mit der gestrigen Entscheidung zeigt die ABDA, dass sie sich jedoch weiter vor allem mit Scheindebatten beschäftigen will. Das ist sehr bedauerlich, da somit notwendige Reformen weiter verschleppt werden.“