Tariflohn in der häuslichen Pflege darf kein frommer Wunsch bleiben! 19. Februar 201921. März 2021 Zur Tarifvergütung in der häuslichen Krankenpflege erklärt Kordula Schulz-Asche: „Die Bundesregierung meint, mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz die tarifliche Bezahlung in der häuslichen Krankenpflege ermöglicht zu haben. Die Realität ist eine andere, wenn Krankenkassen sich weigern, Pflegediensten einen Tariflohn von Pflegefachkräften zu bezahlen. Die Krankenkassen nutzen die komplizierten Vergütungsstrukturen in der häuslichen Krankenpflege aus, um sich hintereinander zu verstecken. Um die Pflege von Menschen in ihrem eigenen Zuhause sicherzustellen, muss das Lohnniveau der Pflegefachkräfte gerade hier angehoben werden. Die Krankenkassen haben ihre Verantwortung wahrzunehmen, aber auch die Bundesregierung muss endlich sicherstellen, dass ein Tariflohn bei den Pflegefachkräften tatsächlich ankommt und kein frommer Wunsch bleibt. Dabei ist aber auch dafür zu sorgen, dass Verbesserungen für Pflegefachkräfte nicht ausschließlich durch die Pflegebedürftigen getragen werden. Es ist Zeit für eine Reform der Pflegeversicherung hin zu einer Pflege-Bürgerversicherung, mit der einerseits der Beitragssatz stabil gehalten wird, während andererseits die Kosten für gute Pflege nachhaltig, solide und gerecht verteilt werden.“