Zum Protestmarsch #rettedeineApotheke 22. März 201921. März 2021 Kommenden Sonntag demonstrieren junge Apothekerinnen und Apotheker für den Erhalt der Apotheke vor Ort. Maßnahmen hierfür sind längst überfällig. Leider werde ich am Protestmarsch nicht teilnehmen können. In meinem Brief an die Initiator*innen beschrieb ich, was der Apotheke vor Ort wirklich helfen würde. Ich freue mich auf weiteren Austausch darüber! * Weitere Forderungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sind im Antrag „Arzneimittelversorgung an Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten orientieren – Heute und in Zukunft“ zu lesen. Aus dem Brief an die Initiator*innen des Protestmarsches: Ebenso wie Sie, sehe ich dringenden politischen Handlungsbedarf, was Maßnahmen der flächendeckenden Arzneimittelversorgung durch Apotheken und die Stärkung der heilberuflichen Tätigkeiten der Apothekerinnen und Apotheker angeht. Als Experten der Arzneimittelversorgung sorgen Apothekerinnen und Apotheker für ein Plus an medizinischer Behandlungsqualität, mehr Arzneimittelsicherheit und weniger Fehlmedikationen. Apotheken sind niedrigschwellige Anlaufstellen im Krankheitsfall und gewährleisten die Arzneimittelversorgung am Tag und in der Nacht sowie in der Filiale im Ort und am Krankenbett. Sinnvoll integriert im Zusammenspiel mit Ärzten und anderen Gesundheitsberufen wird auf diese pharmazeutische Kompetenz – egal, ob in Stadt-, Land- oder Randlagen, egal, ob mit oder ohne Versandhandel – nicht verzichtet werden können. Gerade bei der Versorgung älterer und multimorbider Patienten, die auf gleichzeitige Einnahme mehrerer Medikamente angewiesen sind, bedarf es der pharmazeutischen Kompetenz der Apothekerinnen und Apotheker. Die unzureichende Teilhabe der Apotheken am 2016 eingeführten Medikationsplan halte ich für einen schweren Fehler. Modellprojekte wie die „Arzneimittelinitiative Sachsen Thüringen“ (ARMIN) sind für mich beispielgebend, wie die Versorgung bundesweit ausgestaltet werden sollte. Die Zukunft der Apotheke vor Ort entscheidet sich daher nicht etwa in der Frage des Versandhandels, sondern in der Stellung der Apothekerinnen und Apotheker in der Patientenversorgung. Im Oktober 2016 hob der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Apothekenpreisbindung in Deutschland für ausländische Versandapotheken auf, da er durch die vollständige Beschränkung des Preiswettbewerbs die ausländischen Versender benachteiligt sah. Durch das Urteil sind ausländische Versandapotheken nicht mehr an die hiesigen Bestimmungen zu Arzneimittelabgabepreisen gebunden und können so ihren Kunden Preisnachlässe bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten bieten. Inländische Präsenz- und vor allem Versandapotheken sind demgegenüber benachteiligt. Ich begrüße die durch das Urteil entstandene Situation nicht, aber es gehört zu den Grundvoraussetzungen eines Rechtsstaates und letztlich der Wahrung unserer Demokratie, höchstrichterliche Entscheidungen anzuerkennen. Anstatt sich jedoch im Rahmen des Urteils einer Neuordnung der Preisgestaltung zu widmen und die Ungleichbehandlung von In- und ausländischen Apotheken abzumildern, forderte die Bundesregierung zunächst das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Ein solches Verbot würde den Marktzugang ausländischer Versandapotheken jedoch nicht nur einschränken (so wie es nach Auffassung des EuGHs auch die Festpreisbindung tat), sondern gänzlich beschränken, was auch verfassungsrechtliche Fragen aufwirft. Genau wie die aktuell diskutierte „Gleichpreisigkeit“, also die erneute Bindung ausländischer Versandapotheken an hiesige Festpreise, halte ich auch diese Maßnahme mit dem Urteil des EuGHs aus 2016 nicht vereinbar (auch unabhängig davon, ob die Regelungen im Sozialgesetzbuch, im Arzneimittelgesetz oder im Straßenverkehrsgesetz verankert werden). Dass es jedoch sehr wohl dringenden Handlungsbedarf gibt, zeigen auch verschiedene Gutachten. Das umfangreiche Gutachten des Bundeswirtschaftsministeriums zur „Ermittlung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes von Änderungen der in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelten Preise“ aus 2017 erhob erstmals seit 2004 Primärdaten zur Einkommenssituation und Leistungen der Apotheken. Demnach sind 7.600 Apotheken in ihrer Existenz gefährdet, davon 5.300 in städtischen und großstädtischen Räumen und 2.300 in ländlichen Kreisen. 2.600 Apotheken seien in einer sehr kritischer Situation mit einem Betriebsergebnis von weniger als 30.000 Euro. Das Gutachten ermittelte gleichzeitig große Überschüsse am besser verdienenden Ende der Apotheken. Zu ähnlichen Ergebnissen kommt auch ein Gutachten der Apothekengenossenschaft NOWEDA aus 2017, demnach rund die Hälfte der ca. 15.600 (Haupt-)Apotheken gut bis sehr gut verdient, während die andere Hälfte in ihrer Existenz gefährdet ist. Neben einer Stärkung der heilberuflichen Tätigkeiten von Apothekerinnern und Apothekern, etwa durch zusätzliche Aufgaben im Medikationsmanagement, sehe ich also die dringende Notwendigkeit, offensichtliche Missstände der Apothekenvergütung zu korrigieren um eine gleichmäßigere, flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. Denn offensichtlich führt das bisherige Honorierungssystem dazu, dass kleinere, aber versorgungsrelevante Apotheken kaum noch wirtschaftlich betrieben werden können, während „am oberen Ende“ Apotheken in Bestlagen und auch im Ausland mit Versandhandelslizenz Versichertengelder in Millionenhöhe erhalten. Dieser Missstand muss meiner Ansicht nach behoben werden.