Rede: Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz: Qualität ja – Bevormundung nein! 2. Juli 202021. März 2021 Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit über einem Jahr verfolgt die Bundesregierung mit dem sogenannten Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz eine Reihe von Zielen, die hier im Hause eine große Mehrheit finden würden. Wir alle hier wollen die Qualität der außerklinischen Intensivpflege verbessern. Wir alle hier wollen die kriminellen Machenschaften einiger endlich unterbinden. Wir alle wollen die Potenziale der Beatmungsentwöhnung ausschöpfen; denn wir wissen, was das für eine Verbesserung, einen Zugewinn an Lebensqualität bedeutet. Auch falls es keiner Verbesserung bedürfte, würden die Regelungen im Bereich der Rehabilitation auf Zustimmung treffen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP) All das hätten wir hier vor Monaten beschließen können. Deswegen ist die Frage, Herr Minister Spahn: Warum haben Sie das nicht getan? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP und der LINKEN) Diese Frage stelle ich hier, weil die in dem Gesetz enthaltenen Regelungen zur außerklinischen Intensivpflege von Anfang an in eklatantem Widerspruch zu den Selbstbestimmungsrechten der betroffenen Menschen und zur UN-Behindertenrechtskonvention standen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Sie haben nicht auf den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Herrn Dusel, gehört. Sie haben nicht auf die Petitionen und auf die Proteste gehört. Sie haben nicht auf die Anhörung im Bundestag gehört. Nach einem Jahr intensivster Diskussionen haben Sie sich erst in dieser Woche am Dienstag, wahrscheinlich auf Druck der SPD, zu Änderungen hinreißen lassen. Aber auch damit ist für uns keine Rechtssicherheit für die betroffenen Menschen gegeben, auch damit keine Garantie, dass selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause weiter möglich ist. Darum muss es uns allen doch gehen, meine Damen und Herren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsident Wolfgang Kubicki: Frau Kollegin, erlauben Sie eine Zwischenfrage aus den Reihen der SPD-Fraktion? Die ehemalige Bundesministerin Ulla Schmidt hätte eine Frage. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja, gerne. Vizepräsident Wolfgang Kubicki: Nur eine. Bitte. Ulla Schmidt (Aachen) (SPD): Frau Kollegin Schulz-Asche, ich bin mir immer nicht so ganz sicher, ob auch Sie alle von der Opposition das Gesetz so, wie es jetzt formuliert ist, gelesen haben. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Widerspruch beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Doch. Kann man noch zuhören? – Ich glaube, dass ich hier unbestritten auch als jemand stehe, der für die Rechte der Menschen mit Behinderung und für die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention eintritt. Aber das, was auch wir hier im Bundestag in der Frage der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention, in der Frage des Bundesteilhabegesetzes und in der Frage des Selbstbestimmungsrechts gemacht haben, ist genau das, was jetzt hier zum Tragen kommt und was der Unterschied ist zu dem, was vorher im Entwurf war, wo stand, dass den Wünschen zu entsprechen ist, soweit die Qualität – – Hier steht: „Berechtigten Wünschen der Versicherten ist zu entsprechen.“ Punkt. „Berechtigt“ ist ein sozialrechtlich höchstrichterlich sehr klar definierter Begriff. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dann kommt: Es ist Aufgabe der Krankenkasse, dafür zu sorgen und zu prüfen, ob die Qualität sichergestellt ist oder wie sie sichergestellt werden kann. Dann kommt, dass dazu alle die, die wir im Teilhabeverfahren haben, mit an einen Tisch müssen. Es gibt nicht mehr das Problem, dass die Krankenkasse einfach die Leistung verweigern kann. Sie sind alle gehalten, miteinander daran mitzuwirken. Wenn es hier um Intensivpflege geht und wenn wir Vereinbarungen machen, dann hat das doch etwas damit zu tun, dass wir die Versicherten oder die, die sie betreuen, auch in diesen Prozess einbeziehen wollen, sodass nicht einfach nur die anderen darüber entscheiden, was passiert. Deshalb frage ich Sie, ob Sie das genauso gelesen haben; denn ich wundere mich schon über die Kritik, die hier aufkommt, auch in vielen Debatten, die gerade über Behindertenpolitik geführt werden. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Wolfgang Kubicki: Frau Kollegin, geben Sie jetzt Ihre Antwort. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liebe Frau Kollegin Schmidt, Sie wissen, dass ich Sie sehr schätze und dass Sie auch in unserer Gesellschaft aktuell gerade für die Menschen mit Behinderung eine sehr, sehr wichtige Rolle spielen. Wir wissen auch – wir haben es in dieser Woche auch gehört -, dass die Verbesserungen, die in dieser Woche vorgenommen wurden, sehr stark auf Ihre Interventionen zurückzuführen sind. Dafür möchte ich Ihnen auch im Namen der betroffenen Menschen ausdrücklich danken. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP) Wenn Sie mir gerade zugehört haben, bin ich, wie gesagt, auch gern bereit – ich habe ja jetzt noch zwei Minuten – in meiner Rede fortzufahren. Ich habe bisher eigentlich vor allem Minister Spahn und die Verschleppung des bisherigen Verfahrens kritisiert, weil die anderen Teile dieses Gesetzes gar nicht schlecht sind. Ich habe auch gesagt, dass das, was in dieser Woche gemacht wurde, durchaus Verbesserungen sind, aber trotzdem nicht zu Rechtssicherheit führt und deswegen auch weiterhin von uns kritisiert wird. Wenn Sie mir erlauben, würde ich auch genau darauf jetzt weiter eingehen, an welchen Punkten wir die gleiche Problematik fortgesetzt sehen. Sie haben es gerade angesprochen: Den Wünschen der Betroffenen ist zu entsprechen. – Das ist sozusagen die Analogie zum SGB IX. Wir haben aber in diesem Gesetz auch Betroffenengruppen, die nicht durch das SGB IX abgedeckt sind. Deswegen sehen wir hier keine grundsätzliche Problemlage für alle Betroffenengruppen geklärt. Für die Versorgungsschwierigkeiten sind nach wie vor die Betroffenen zuständig. Wir sind aber der Meinung, dass es dringend geboten ist, dass die Kassen den Sicherstellungsauftrag zu erfüllen haben. Das steht nicht in Ihren Änderungsanträgen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Für uns ist auch nicht absehbar, was die Zielvereinbarungen für die Betroffenen bedeuten, wenn zum Beispiel keine Erfolge von wem auch immer definiert werden. Das sind meiner Meinung nach drei wesentliche Punkte, die nach wie vor in der jetzigen Regelung zu kritisieren sind (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Deswegen ist für uns immer noch nicht ausgeschlossen, dass die Betroffenen gegen ihren Willen in eine stationäre Einrichtung umziehen müssen. Das ist der Kernpunkt. Die Selbstbestimmung ist für uns das Hauptthema. Deswegen halten wir, die drei Oppositionsfraktionen aus dem demokratischen Lager, unseren Änderungsantrag aufrecht. (Dr. Roy Kühne (CDU/CSU): Eine Zielvereinbarung beinhaltet Ziele und Regelungen! Deshalb heißt die so! – Gegenruf der Abg. Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die sind schon im SGB IX beschrieben!) – Ja. – Wieso ist jetzt die Zeit schon vorbei? Vizepräsident Wolfgang Kubicki: Herr Kollege, keine Zwiegespräche, weil die Rednerin sonst nicht zum Schluss kommt, worum ich sie jetzt dringend bitte. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Genau. – Deswegen halten wir an unserem Änderungsantrag fest. Uns geht es vor allem um die Selbstbestimmung der Betroffenen. Wir sehen die nach wie vor nicht wirklich gewährleistet. Sie haben durch die einjährige Verschleppung, durch das unzureichende Verfahren eher dafür gesorgt, dass das Vertrauen bei vielen Menschen verspielt wurde. Ich hoffe, dass wir das in irgendeiner Form wiedergutmachen können. Aber dieser Bereich ist wirklich ein zentraler Punkt der Versorgung. Vizepräsident Wolfgang Kubicki: Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Schluss. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir haben einen Entschließungsantrag mit Verbesserungsvorschlägen eingebracht. Wir werden den Regierungsentwurf für dieses Gesetz ablehnen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der FDP) Sehen Sie hier meine ganze Rede im Mitschnitt des Parlamentsfernsehens: