Solaranlagen: Grüne fordern unbürokratische Regelung für Weiterbetrieb 14. Oktober 2020 Solarstromanlagen, die bis zum Jahr 2000 in Betrieb gingen und über das Erneuerbare-Energien-Gesetz finanziert wurden, stehen ab Januar 2021 vor einer ungewissen Zukunft. Dann endet das Recht, 20 Jahre lang sauberen Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen und dafür eine Vergütung zu erhalten. Wer seine funktionsfähige Anlage nicht deinstallieren will, hat nach der aktuellen Rechtslage nur zwei Optionen: Entweder mit viel Bürokratie den Strom über einen sogenannten Direktvermarkter vertreiben – oder die Anlage umstellen und den erzeugten Strom selbst verbrauchen. Für diese Umstellung werden in der Regel Kosten fällig. Fast 180.000 kleine PV-Anlagen werden in den nächsten fünf Jahren betroffen sein. Wer sich beispielsweise vor 16 Jahren eine PV-Anlage aufs Dach gebaut hat, steht nun vor einer ungewissen Zukunft. Gaby Colpe-Decker, seit 20 Jahren Betreiberin einer Pioniersolaranlage grübelt, wie es nun weiter geht: „Unsere Anlage soll weiterhin einen Beitrag für die Energiewende leisten, aber die Bundesregierung hat das Thema nicht ausreichend auf der Tagesordnung. Es geht mir nicht darum, dicke Gewinne zu machen – aber für eingespeiste Kilowatt noch zuzahlen? Und alle viertel Stunde die Daten übermitteln, mit einem neuen Zähler, der selbst zu zahlen ist? Das geht zu weit. Zurzeit ist die zukünftige Rechtslage wirklich komplex. Auch die Berater wissen nicht weiter und warten auf Gesetzesänderungen im Detail. Am besten wäre eine unkomplizierte Lösung, um den produzierten Strom selbst verbrauchen und den Rest kalkulierbar weiterhin ins Stromnetz einzuspeisen zu können.“ Schon im Sommer dieses Jahrs hatten die Grünen im Bundestag ihren Antrag zur Lösung dieser Probleme vorgelegt: Sie fordern eine automatische Abnahme von Solarstrom durch den Netzbetreiber. Der Sonnenstrom solle dann unbürokratisch mit dem Marktwert vergütet werden. In dem in Anfang September bekannt gewordenen Entwurf einer Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wird das Thema zumindest erstmals durch die Bundesregierung angegangen. Da eine neue Regelung aber zum 1. Januar 2021 bereits greifen müsste, ist die Zeit knapp und die Betreiber*innen der Solaranlagen bis dahin im Ungewissen. Dazu erklärt Kordula Schulz-Asche, Abgeordnete der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen für den Wahlkreis 181: „Der Vorschlag der Bundesregierung für Pioniersolaranlagen ist ein Hoffnungsschimmer, weil dadurch eine erzwungene Abschaltung der Anlagen verhindert werden würde. Gleichzeitig soll aber die Möglichkeiten zum Eigenverbrauch des selbst erzeugten Stroms beschnitten werden. Das ist die ambitionslose Energiepolitik der Groko. Doch die Zeit drängt. Die Altanlagen dürfen nicht verschrottet werden.“ Die Grüne Bundestagsfraktion hat einen Antrag zu diesem Thema verfasst, der <<hier>> eingesehen werden kann.