Erinnerung und Gedenken an die Opfer des Völkermordes in Ruanda 1994 1. April 201421. März 2021 Zur Drucksache 18/973 In dem interfraktionallen Antrag verneigt sich der Deutsche Bundestag im Gedenken an die Opfer von Gewalt, Mord und Vertreibung, unter denen die Bevölkerung Ruandas von April bis Juli 1994 zu leiden hatte. Der Deutsche Bundestag fordert in dem Antrag die Bundesregierung auf bei der zentralen Veranstaltung zum 20. Jahrestag des Genozids am 7. April 2014 in Kigali hochrangig vertreten zu sein; Parlament, Regierung und Gesellschaft Ruandas zu ermutigen, sich mit ihrer jeweiligen Rolle in der Zeit des Völkermordes vorbehaltslos auseinanderzusetzen; die Unterstützung von Ruanda im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel fortzusetzen und dabei mitzuhelfen, dass zwischen allen Bevölkerungsgruppen ein Ausgleich durch Aufarbeitung und Versöhnung stattfinden kann; sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für die Stärkung der Demokratie und Menschenrechte als Grundlage des friedlichen Zusammenlebens in Ruanda einzusetzen, insbesondere für die Stärkung der Beteiligungsmöglichkeiten zivilgesellschaftlicher Akteure, Frauenorganisationen und unabhängiger Medien; auch zukünftig dabei zu helfen, die zwischenstaatlichen Beziehungen in der Region auf der Grundlage des Völkerrechts zu gestalten; fortführend alles zu tun, um durch Maßnahmen der Konfliktprävention und -regelung die Gefahr von Menschenrechtsverletzungen frühzeitig zu bannen; sich nach Kräften bei der Lösung gegenwärtiger Krisen gemeinsam mit den Partnern in der Europäischen Union und den Vereinten Nationen vor allem mit diplomatischen Mitteln zu engagieren; x sich auf diplomatischem Weg für eine Implementierung und Operationalisierung der Schutzverantwortung im Rahmen des Völkerrechts stark zu machen.