Gewalt in Burundi

Zum Plenarprotokoll 18/143

 



Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In den 90er-Jahren stand die Region der Großen Seen in Zentralafrika in Flammen. Dazu gehörte auch der Bürgerkrieg in Burundi mit über 300 000 Toten und mit Hunderttausenden von Flüchtlingen in den Nachbarländern. Im Jahr 2000 kam es dann zu einer Einigung zwischen den verschiedenen Parteien. Man beschloss zwei Dinge: Das eine war die Entwaffnung der Milizen und deren Integration in die nationale Armee, das andere waren eine neue Verfassung und ein neues Wahlgesetz. Die neue Verfassung begrenzte die Amtszeiten der Präsidenten auf zwei Legislaturperioden. Deswegen, meine Damen und Herren, ist es nicht banal, wenn heute in verschiedenen Ländern in der Region darüber diskutiert wird, die Anzahl der möglichen Amtszeiten zu erhöhen.

Seit der Ankündigung von Präsident Nkurunziza, bei der Wahl am 21. Juli 2015 für eine dritte Amtszeit zu kandidieren, kommt es in Burundi zu schweren Unruhen, zu schweren Menschenrechtsverletzungen seitens der Regierung, aber auch seitens bewaffneter Milizen. Im November dieses Jahres drohte die gesamte Situation extrem zu eskalieren. Man muss dankbar sagen: Die Bundesregierung, die Parlamentariergruppe Östliches Afrika, aber natürlich auch andere – die EU, die Vereinten Nationen, vor allem die Afrikanische Union und die Ostafrikanische Gemeinschaft – haben dazu beigetragen, dass eine weitere Eskalation verhindert werden konnte. In dieser Situation befinden wir uns heute.

Die aktuelle Lage in Burundi ist angespannt. Nach wie vor geht es in dem Konflikt um politische Kontroversen. Doch wir müssen alle im Blick haben: Je länger dieser Konflikt dauert, umso größer ist die Gefahr einer erneuten Ethnisierung des Konfliktes und damit auch die Gefahr eines Völkermords.

Was ist jetzt zu tun? Wir haben mit der Resolution 2248 des UN-Sicherheitsrates eine gute Grundlage. Deshalb fordern wir in unserem Antrag, dass die Präsenz der Vereinten Nationen, der Afrikanischen Union und der Peacebuildung Commission gestärkt wird, dass die juristische Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen eingeleitet wird, dass Hilfe für die in Nachbarländer geflohenen Flüchtlinge angeboten wird und dass auch Deutschland Asyl anbietet.

Meine Damen und Herren, notwendig ist auch – das ist eine Aufforderung an die Bundesregierung – eine konsequente Strategie im Umgang mit den verlängerten Amtszeiten, auch in Ruanda und der Demokratischen Republik Kongo, wo es das gleiche Problem gibt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Entwicklung in Burundi hat uns ein weiteres sehr zentrales Problem aufgezeigt: Wir – ich meine die Weltgemeinschaft, aber auch und gerade Deutschland – müssen die vorhandenen Instrumente der Früherkennung und der Verhinderung von schwersten Menschenrechtsverletzungen im Sinne der Schutzverantwortung weiter schärfen. Hier gibt es noch große Defizite. Deswegen haben wir mit unserem Antrag versucht, auch auf diesen Punkt zu zeigen. Meine Damen und Herren, Burundi mag geografisch in einer anderen Region liegen, aber wir sind eine Weltgemeinschaft, und die Menschenrechte sind unteilbar. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)