Rechtssicherheit für bürgerschaftliches Engagement ‒ Gemeinnützigkeit braucht klare Regeln 31. Mai 201721. März 2021 Zur Drucksache 18/12559 Spätestens seit Attac (globalisierungskritische Organisation. Wörtlich übersetzt: Vereinigung für eine Besteuerung von Finanztransaktionen zum Wohle der BürgerInnen) 2014 vom Finanzamt Frankfurt die steuerliche Gemeinnützigkeit entzogen wurde, ist klar: Es gibt hier ein Problem. Die Auslegungspraxis in den Finanzämtern ist widersprüchlich. Es ist umstritten, inwieweit gemeinnützige Vereine politisch aktiv sein dürfen und wie transparent sie sein müssen. Mit dem Gemeinnützigkeitsrecht verfügt der Staat über einen Hebel, der an der Finanzierung von NGOs ansetzt. Wird einem Verband der Status der Gemeinnützigkeit entzogen, entfällt das Privileg der Steuerfreiheit. Unterstützer können dann mit einer Spende nicht mehr ihre Einkommensteuer mindern. Auch die Beantragung öffentlicher Gelder und die Kooperation mit anderen gemeinnützigen Organisationen ist nur schwer möglich. Ohne Gemeinnützigkeitsstatus sind viele Verbände kaum überlebens-, geschweige denn aktionsfähig. Streitpunkt ist immer wieder die Frage, bis wann eine Organisation noch gemeinnützig ist und ab wann politisch. Das Verhältnis von Gemeinnützigkeit und Politik ist schlicht ungeklärt. Politische Meinungsbildung kann nicht nur Sache der Parteien sein. Organisationen, Vereinen und NGOs, die sich im Sinne einer Sache für die Gesellschaft einsetzen, berühren mit ihren Forderungen schnell den politischen Raum. Die Arbeit der Zivilgesellschaft darf durch Unklarheiten im Gemeinnützigkeitsstatus nicht eingeschränkt werden. Dabei ist es jedoch auch wichtig sicherzustellen, dass keine rassistischen Gruppierungen steuerlich gefördert werden.