Auftrag und Aufgaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vor dem Hintergrund des Entwurfes eines Präventionsgesetzes

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Kommentar Kordula Schulz Asche MdB zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen zur BZgA

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung – nicht jeder kann alles

Die Antwort der Bundesregierung zeigt ein weiteres Mal, dass sie die Notwendigkeit von Gesundheitsförderung in den Alltagswelten der Menschen nicht verstanden hat oder nicht verstehen will. Bewusstes Gesundheitsverhalten und die Gelegenheiten, dies auch zu tun, finden vor Ort statt, im Stadtteil, im Kindergarten, in der Schule, am Arbeitsplatz. Die von der Bundesregierung vorgesehene Konstruktion, dass die BZgA im Auftrag der Krankenkassen bei der Entwicklung und Umsetzung von Prävention vor Ort aktiv wird, ist absurd. Die BZgA ist weder regional noch lokal präsent. Wie soll sie, um Himmels willen, die konkreten Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürgern kennen?

Sinnvoll ist hingegen, die BZgA mit der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zu betrauen, die Qualität von Prävention und Gesundheitsförderung zu sichern und zu evaluieren. Dafür sind die vorgesehenen Mittel von rund 35 Millionen Euro pro Jahr aber viel zu hoch angesetzt. Wenn es der Bundesregierung wirklich wichtig wäre, die BZgA aufzuwerten, dann darf sie mit dieser schrägen Konstruktion nicht allein die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung zur Kasse bitten. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben sind aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. Dieser Verantwortung entzieht sich die Bundesregierung durch diesen erneuten Griff in unser Krankenversicherungssystem.

Ungereimtheiten in der Antwort der Bundesregierung bleiben

Die Bundesregierung versucht uns in ihrer Antwort außerdem an der Nase herumzuführen und zuverschleiern. Doch wer verstreute Zahlen richtig miteinander kombiniert, sieht, dass beim Zuschustern von Aufgaben an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) einiges schräg läuft.

Von im Jahr 2016 vorgesehen 140 Mio. € für die „Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten“ sollen die Kassen zwangsweise 35 Mio. € an die BZgA zur Entwicklung und Evaluation dieser Präventionsangebote abführen. Der Zwang, dass dies durch eine Behörde des Gesundheitsministeriums geschehen muss, ist nicht akzeptabel.

Zudem ist in dieser Zwangszuwendung laut Bundesregierung kein Geld für die Umsetzung vor Ort enthalten. Das sind stolze 25 % und gut doppelt so viel, wie die BZgA selbst für die Dokumentation, Evaluation und Qualitätssicherung ihrer eigenen Aktivitäten ausgibt (7 von 60 Mio. € – rund 11 %). Also entweder versucht sich die Bundesregierung über die neue Rolle der BZgA auszuschweigen, oder sie geht größzügig mit dem zugewiesenem Geld um, welches letztendlich verbrasst wird, anstatt das in nachhaltige Konzepte investiert wird.