Statement zu Arzneitests an nichteinwilligungsfähigen Menschen 19. Mai 2016 Den Vorschlag der Bundesregierung, nichteinwilligungsfähige Erwachsene, z. B. Demenzerkrankte, an gruppennützigen Studien zu beteiligen, von denen sie selbst nicht einmal profitieren können, erteilen wir eine klare Absage. Bereits 2013 hat sich der Bundestag mehrheitlich dazu ausgesprochen, dass in solchen Fällen das Schutzniveau für diese PatientInnen zu erhalten ist. Nicht einwilligungsfähige Erwachsene dürfen nicht zu Versuchskaninchen werden. Für uns Grüne stehen PatientInnen und ihre Sicherheit immer im Vordergrund. Deswegen sehen wir die Teilnahme an Studien ohne individuellen Nutzen von dieser Gruppe, die nicht in der Lage ist, das Risiko und den Nutzen der unfreiwilligen Teilnahme zu beurteilen, als ethisch bedenklich. Die Verbindung der Patientenverfügung mit der Einwilligung zur gruppennützigen Forschung ist ein schwerer Konstruktionsfehler. Zudem kann ein gesetzlicher Betreuer nicht bewerten, ob die Studienteilnahme dem Willen der betreffenden nichteinwilligungsfähigen Person entspricht. Aus moralischen und ethischen Bedenken fordern wir die Bundesregierung auf, sich von dieser geplanten Regelung zu verabschieden.