Etwaige Fristverlängerung für die Stellungnahme zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Arzneimittelpreisbindung für ausländische Versandapotheken 3. Februar 201721. März 2021 Zur Drucksache 18/11078 Hat die Bundesregierung auf die durch die Kommission der Europäischen Union bis zum 15. Januar 2017 angeforderte Stellungnahme, die im Zuge des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 19. Oktober 2016 mit dem Zeichen C-148/15 (zur Geltung der Arzneimittelpreisbindung für ausländische Versandapotheken) durch die Kommission erbeten wurde und die weitere auf das Urteil gerichtete und durch die Bundesregierung geplante nationale Gesetzgebung betreffen soll, eine Fristverlängerung gegenüber der Kommission erbeten, und wenn ja, welche Frist wurde der Bundesregierung in diesem Fall eingeräumt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ingrid Fischbach vom 2. Februar 2017: Nein, die Bundesregierung hat keine Fristverlängerung erbeten.