Kritik zum Verhütungsimplantat Jadelle im Rahmen bevölkerungspolitischer Programme 12. Juni 201521. März 2021 Zur Drucksache 18/5161 Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik von BUKO PharmaKampagne, Gen-ethisches Netzwerk e. V., glokal e. V. sowie des Fachgebiets Entwicklungspolitik und Postkoloniale Studien der Universität Kassel (siehe gemeinsame Pressemitteilung vom 26. Mai 2015) an der Vermarktung des Verhütungsimplantats Jadelle im Rahmen bevölkerungspolitischer Programme, und teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die aus klinischen Studien bekannten sehr häufig oder häufig auftretenden Nebenwirkungen (lang anhaltende oder ausbleibende Blutungen, Migräne, Gewichtsabnahme oder -zunahme, Depressionen und Haarausfall, siehe hierzu http://www.bukopharma.de/index.php?mact=News,cntnt01,detail,0&cntnt01articleid=335&cntnt01returnid=64 und www.prof-ahrendt-frauenarzt.de/weiterbildung/Publikationen_ab93/Rabe_Hormonimplantate.pdf) verbunden mit einer oftmals fehlenden Infrastruktur zum Herausoperieren des in den Oberarm eingenähten Implantats gegen den Einsatz derartiger Verhütungsmittel in bevölkerungspolitischen Programmen spricht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Silberhorn vom 8. Juni 2015 Leitbild für die deutsche Entwicklungspolitik im Bereich Bevölkerungsdynamik ist das Aktionsprogramm der Weltbevölkerungskonferenz in Kairo. Es formulierte im Jahr 1994 klare Ziele für eine nachhaltige, menschenrechtsbasierte und gendersensitive Politik im Bereich Bevölkerung und Entwicklung und versteht sexuelle und reproduktive Gesundheit als selbstbestimmtes Recht. Durch die Gewährleistung eines Zuganges zu modernen Verhütungsmitteln erhalten Frauen die Möglichkeit, über die Anzahl ihrer Kinder und den zeitlichen Abstand der Geburten frei zu entscheiden. Das Angebot von Implantaten im Rahmen von Programmen der Entwicklungszusammenarbeit ist immer Teil eines Mixes von Verhütungsmethoden, um der Zielgruppe eine Wahlentscheidung zu ermöglichen und um eine situationsgerechte Therapieentscheidung zu treffen, auch vor dem Hintergrund des möglichen Nutzens und möglicher Nebenwirkungen der einzelnen Arzneimittel und im Hinblick auf die jeweils vorhandene (medizinische) Infrastruktur. Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mitteilt, ist die Zulassung für das Verhütungsimplantat Jadelle in Deutschland durch schriftlichen Verzicht des pharmazeutischen Unternehmers erloschen. In anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind Levonorgestrel-haltige Arzneimittel in der Darreichungsform Implantat weiterhin mit einem positiven Nutzen-/Risiko-Verhältnis zugelassen und unterliegen einer fortlaufenden Nutzen-/Risiko-Bewertung.