Schaffung einer „internationalen Weißhelm-Truppe“ zur Bekämpfung von Seuchen 30. April 201521. März 2021 Zur Drucksache 18/4730 Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung seit der Ankündigung vom Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier (www.mdr.de vom 20. Oktober 2014) unternommen, um eine „internationale Weißhelm-Truppe“ zur Bekämpfung von Seuchen wie Ebola zu installieren, und inwieweit soll eine solche Eingreifgruppe auch auf deutscher Ebene ausgestaltet werden? Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer vom 22. April 2015 Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat im Januar 2015 im Rahmen der Konferenz der globalen Impf-Allianz GAVI eine gemeinsame Initiative mit dem ghanaischen Präsidenten, John Dramani Mahama, und der norwegischen Ministerpräsidentin, Erna Solberg, in den Vereinten Nationen vorgestellt. Ziel der Initiative ist die Erstellung eines umfassenden Konzepts zur effektiveren Bekämpfung von Epidemien. Teil eines solchen Konzepts soll die Bereitstellung von Ärzten und sonstigem medizinischem Personal sowie deren Ausstattung und schnelle Verlegbarkeit in Krisenregionen sein. Die vom Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, und seinem französischem Amtskollegen Laurent Fabius im Oktober 2014 vorgeschlagene Initiative („EU-Weißhelme“) zielt darauf ab, die Krisenreaktionsfähigkeit der Europäischen Union (EU) im Gesundheitsbereich durch Vorhalten nationaler Kapazitäten, die auf EU-Ebene gepoolt werden, zu verbessern. Dabei geht es darum, dass die EU rasch, operativ und koordiniert auf eine drohende Gesundheitskrise – ähnlich der Ebola-Krise – reagieren kann. Die Europäische Kommission hat einen solchen Ansatz ausdrücklich begrüßt. Der Rahmen für die „EU-Weißhelm“-Initiative ist bereits vorhanden: Es gilt, die bestehenden Instrumente des EU-Katastrophenschutzverfahrens zu diesem Zweck zu nutzen und für den Gesundheitsbereich auszubauen. Für die erfolgreiche Umsetzung der Initiative ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union medizinische und logistische Ressourcen für den von der Europäischen Kommission eingerichteten freiwilligen Pool im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens melden. Der Pool wird von der Europäischen Kommission koordiniert, die Verfügungsgewalt über die Ressourcen verbleibt aber bei den jeweiligen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Europäische Kommission wird in den kommenden Monaten gemeinsam mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union darüber beraten, welche Ressourcen für die Eindämmung von internationalen Gesundheitskrisen bereitgestellt werden sollten. Dabei werden die Erfahrungen aus der Ebola-Krise berücksichtigt. Das Auswärtige Amt koordiniert die Bemühungen der Bundesregierung, die sich an diesen Beratungen aktiv beteiligen wird, und prüft derzeit mit den zuständigen Ressorts, welche konkreten Ressourcen und Kapazitäten sie zur „EU-Weißhelm“-Initiative beitragen kann. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erarbeitet aktuell gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ein Konzept, wie im Rahmen der bestehenden Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit eine schnelle Einsatzgruppe von Experten innerhalb von fünf Tagen im Krisenfall im Bereich Gesundheit weltweit unterstützen kann. Auch diese Kapazitäten sollen dann dem EU-Katastrophenschutzverfahren zur Verfügung gestellt werden können. Bereits zu Beginn des Jahres wurde die in Deutschland entwickelte Möglichkeit zur Evakuierung von hochinfektiösen Patienten per Lufttransport in den Pool eingebracht.