Pauschale Blutspendeverbote für Homosexuelle haben keine Zukunft

Anlässlich des einstimmigen Beschlusses der Gesundheitsministerkonferenz der Länder, das Blutspendeverbot für homo- und bisexuelle Männer aufzuheben, erklären Kordula Schulz-Asche, Sprecherin für Prävention und Gesundheitswirtschaft, und Volker Beck, MdB:
Der Beschluss ist ein Fortschritt. Pauschale Blutspendeverbote für Homosexuelle dürfen keinen weiteren Bestand haben. Klar ist: Die Sicherheit der mit Bluttransfusionen behandelten Patientinnen und Patienten hat oberste Priorität. Aber die Risikoeinschätzung darf nicht auf Vorurteilen und diskriminierungsindizierten Mythen basieren, sondern muss tatsächliche Risiken rational abwägen.

Die sexuelle Identität einer Person ist nicht gleichbedeutend mit einem bestimmten Risiko. Dieses hängt vielmehr vom tatsächlichen Verhalten einer Person ab – egal ob homo- oder heterosexuell.

Der Ausschluss von der Blutspende ist für Männer, die sexuelle Beziehungen zu Männern hatten, nur dann gerechtfertigt, wenn tatsächlich vorhandene Risiken ausgeschlossen werden sollen. Bei der Stammzellspende wurde bereits eine sinnvolle Lösung gefunden. Nach dem Beschluss des Gesundheitsministerkonferenz ist jetzt Minister Gröhe am Zug. Er muss auf eine Anpassung der Richtlinien drängen oder notfalls selbst einen Gesetzentwurf zur Klarstellung vorlegen. Das ist überfällig.