Selbstbestimmung bei der Notfallverhütung stärken – Pille danach mit Wirkstoff Levonorgestrel schnell aus der Verschreibungspflicht entlassen 12. Februar 201421. März 2021 Zum Antrag – Drucksache 18/492 Antrag der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, Ulle Schauws, Dr. Harald Terpe, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, Katja Dörner, Dr. Franziska Brantner, Kai Gehring, Tabea Rößner, Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Selbstbestimmung bei der Notfallverhütung stärken – Pille danach mit Wirkstoff Levonorgestrel schnell aus der Verschreibungspflicht entlassen Selbstbestimmung und der gesicherte Zugang zur Familienplanung sind wesentliche Bereiche der sexuellen und reproduktiven Rechte. Dazu gehört auch der niedrigschwellige Zugang zum Notfallverhütungsmittel „Pille danach“. Es gibt keine sachlichen Gründe, die rezeptfreie Abgabe der „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Levonorgestrel abzulehnen, wie u. a. die Empfehlungen des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) von 2003 und 2014 zeigen. Wie in nahezu allen europäischen Ländern ist in Deutschland ein niedrigschwelliger, selbstbestimmter und zeitnaher Zugang für Frauen zur Verhinderung einer ungewollten Schwangerschaft in Notfallsituationen durch die rezeptfreie Abgabe der „Pille danach“ zu ermöglichen. Junge Frauen müssen die Wahl haben, die „Pille danach“ entweder selbstbestimmt gegen Übernahme der Kosten oder aufgrund einer ärztlichen Verschreibung kostenfrei/mit der gesetzlichen Zuzahlung zu erhalten. Die ärztliche Entscheidung, welche der beiden auf dem Markt befindlichen „Pillen danach“ verordnet wird, sollte rein auf pharmakologischen und medizinischen Gründen beruhen. Daher sind für junge Frauen von den gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten sowohl für das verschreibungspflichtige als auch das nichtverschreibungspflichtige Medikament zu übernehmen. Um Frauen, die befürchten, nach einem Geschlechtsverkehr ungewollt schwanger werden zu können, eine informierte Entscheidung für oder gegen die „Pille danach“ zu ermöglichen, sind im Internet und für die Beratung in der Apotheke Entscheidungshilfen zur Verfügung zu stellen.