Berufshaftpflicht von Hebammen 6. März 201421. März 2021 Welche Ursachen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung, dass die vom Österreichischen Hebammengremium (ÖHG) abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherungsgruppenverträge (siehe www.hebammen.at/media/InterInfo-Vers-2013.pdf) sehr viel günstiger sind als die in Deutschland z.B. über den Deutschen HebammenVerband e. V. angebotenen Gruppenversicherungen der Berufshaftpflichtversicherungen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Michael Meister vom 6. März 2014 Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen unterscheidet sich das Berufsbild der Hebamme in Österreich von dem der Hebamme in Deutschland insoweit, als dass eine Hebamme in Österreich in erster Linie in der Vorsorge während der Schwangerschaft und in der Nachsorge von Geburten aktiv ist. Bei der Geburt selbst nimmt sie nur eine begleitende Funktion ein, denn die aktive Hilfe bei der Geburt wird in Österreich als ärztliche Leistung eingestuft und darf dementsprechend grundsätzlich nur von Ärzten ausgeübt werden. Versicherungsfälle, die zu überdurchschnittlich hohen Zahlungsverpflichtungen der Versicherungen führen, resultieren jedoch im Wesentlichen als Geburtsschäden aus der schadensverursachenden Handlung oder Unterlassung bei der aktiven Geburtshilfe. Aufgrund des unterschiedlichen Tätigkeitsbildes liegt somit auch ein erheblicher Unterschied des Risikoprofils als Kalkulationsgrundlage für die Versicherungsunternehmen vor, aus dem sich die Prämiendifferenz erklären lässt.