Blutspende bei sexuellem Risikoverhalten 6. März 201421. März 2021 Mit welchem Ergebnis hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Prüfbitte des Arbeitskreises Blut des BMG aus seiner 75. Sitzung am 5. März 2013 beantwortet, ob eine nationale Umstellung des Fragebogens EU-rechtlich vertretbar ist, die auf Erfahrung anderer (EU-)Staaten aufbaut, die statt eines Dauerausschlusses bei sexuellem Risikoverhalten eine zeitlich befristete oder differenzierte Rückstellung von der Blutspende durchführen und in diesen Ländern kein zusätzliches Risiko für Transfusionsempfängerinnen und Transfusionsempfänger festzustellen sei? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ingrid Fischbach vom 6. März 2014 Eine Arbeitsgruppe „Blutspendeausschluss von Personen mit sexuellem Risikoverhalten“ aus Mitgliedern des Ständigen Arbeitskreises „Richtlinien Hämotherapie“ der Bundesärztekammer und des Arbeitskreises Blut des Bundesministeriums für Gesundheit hat im April 2012 ein Positionspapier erarbeitet, in dem die Schlussfolgerung gezogen wird, „dass der dauerhafte Ausschluss von der Blutspende für Personen, deren Sexualverhalten ein deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten birgt, aufgrund der vorliegenden Daten in eine zeitlich befristete Rückstellung, abhängig vom letzten Zeitpunkt des Risikoverhaltens, verändert werden könnte“. Die Durchführung der Risikobewertung bei der Blutspende obliegt der Bundesärztekammer. Sie gibt zusammen mit dem Paul-Ehrlich-Institut, Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel (PEI) die Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) (Hämotherapie-Richtlinien) heraus, welche regelmäßig aktualisiert werden. Dort werden Risiken benannt, die bei der Spenderauswahl zu berücksichtigen sind. Neben dem Arztgespräch ist der Spenderfragebogen ein wichtiger Bestandteil der Spenderauswahl. Das PEI hat bereits im August 2013 im Benehmen mit dem BMG darüber informiert, dass eine zeitlich befristete Rückstellung von Personen mit sexuellem Risikoverhalten (z.B. Männern, die Sexualverkehr mit Männern haben – MSM) mit EU-Recht für vereinbar gehalten wird und die Entscheidung über einen Dauer- oder zeitweiligen Ausschluss eine Frage der fachlich-epidemiologischen Bewertung des Risikos ist. Diese Auffassung hat das BMG im Februar 2014 gegenüber dem Präsidenten der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, mit dem Hinweis bekräftigt, dass dieser Einschätzung auch seitens der Europäischen Kommission nicht widersprochen wird: Zum einen gibt es mehrere EU-Mitgliedstaaten, die seit Jahren ohne Beanstandung der Europäischen Kommission MSM von der Blutspende nicht dauerhaft ausschließen. Zum anderen hat die EU-Kommission auf Anfragen aus dem Europäischen Parlament, in denen auf den Risikoaspekt bei der Blutspenderauswahl bezüglich sexueller Risiken hingewiesen wird, zuletzt im Dezember 2013 (E-012319-13) keine Festlegung auf einen verbindlichen Dauerausschluss vorgenommen. Seit Ende 2013 ist die Fragestellung in einem EuGH-Verfahren anhängig (Rechtssache C-528/13 (Léger)), sodass mit Entscheidung des Verfahrens EU-weite Rechtsklarheit erwartet werden kann.