„Pille danach“: Verschreibungspflicht muss fallen 19. Juli 2014 Anlässlich der Befragung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Gesundheitsausschuss, erklärt Kordula Schulz-Asche, Sprecherin für Prävention und Gesundheitswirtschaft: Das Bundesinstitut hat eindrucksvoll dargelegt, warum die „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Levonorgestrel nicht verschreibungspflichtig sein sollte: Während des sehr langen Erfahrungszeitraums und rund 5 Millionen Anwendungen sind nur zwei Verdachtsfälle auf schwerwiegende Nebenwirkungen (Thrombose) bekannt geworden. Somit ist das Risiko der „Pille danach“ mit diesem Wirkstoff sehr sehr gering. Ein Missbrauch sei nicht zu erwarten. Wir fordern daher Gesundheitsminister Gröhe auf, dem fachlichen Rat seiner Behörde zu folgen und die Verschreibungspflicht der „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Levonorgestrel aufzuheben. Minister Gröhe sollte dem Sachverstand seines Bundesinstitutes nicht länger verschließen. Mit seinen Äußerungen über eine angebliche – vom BfArM verneinte – Gesundheitsgefährdung von Frauen hat er sich verrannt. Diesen Angriff auf die Selbstbestimmung über die eigene Gesundheit und den eigenen Körper haben Frauen zu Recht zurückgewiesen. Die „Pille danach“ wird laut Hersteller in über der Hälfte der Fälle erst am Montag oder Dienstag verschrieben. Da „Verhütungspannen“ meist am Wochenende passieren, sind unnötige und riskante Wartezeit in Deutschland Realität. Keineswegs kann von einer flächendeckenden und funktionierenden ärztlichen Notdienstversorgung gesprochen werden. Auch die Argumentation einer nicht ausreichenden Beratung durch Apothekerinnen und Apotheker ist angesichts der hohen Qualifikation dieser Berufsgruppe nicht schlüssig. Hintergrund Der Wirkstoff Levonorgestrel gilt seit Jahren als bewährtes und sicheres Arzneimittel fast überall in Europa. Die „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Levonorgestrel muss möglichst zeitnah in den ersten 72 Stunden nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr eingenommen werden, um eine Schwangerschaft zu verhindern. Eine bereits eingetretene Schwangerschaft kann durch das Medikament nicht beendet werden. Die Pille danach ist also ein Verhütungs-, kein Abtreibungsmittel. Durch die derzeitige Rezeptpflicht ist der Weg über die Verschreibung durch einen Arzt/eine Ärztin vorgegeben, was gerade in ländlichen Gebieten und bei erheblichem Zeitdruck den schnellen Zugang zu diesem Medikament erschwert.