Pille danach II


Plant das BMG begleitende Regelungen – Beratung, weiterhin kostenlose Abgabe an junge Frauen bei ärztlicher Verordnung (siehe Bundestagsdrucksache 18/492) –, und wann werden die hierfür notwendigen gesetzlichen Regelungen in den Deutschen Bundestag eingebracht?

Antwort von Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit:

Frau Kollegin Schulz-Asche, Ziel ist es, eine gute und umfassende Beratung der Frauen aus einer Hand vor einer Abgabe und Anwendung von Notfallkontrazeptiva mit beiden Wirkstoffen – Levonorgestrel und Ulipristal – sicherzustellen. Wie dies sichergestellt werden kann, wird nach Vorliegen des Kommissionsbeschlusses zu entscheiden sein. Grundsätzlich gilt: Frauenärzte, Apotheken und das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte müssen hier zusammenwirken, um eine qualitativ hochwertige und umfassende Beratung für beide Wirkstoffe zu entwickeln und sicherzustellen. Wenn diese Beratung aufgrund eines Beschlusses der EU-Kommission, das Medikament ellaOne aus der Verschreibungspflicht zu entlassen, zukünftig nicht mehr zwingend durch einen Arzt im Rahmen der Verschreibung vorgenommen werden muss, ist eine intensive Beratung in den Apotheken der richtige Weg. Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten für die vom Arzt verschriebenen hormonellen Kontrazeptiva bei Mädchen und jungen Frauen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr. Die Bundesregierung wird auch prüfen, welche Konsequenzen für die Erstattungsfähigkeit sich aus der Entlassung aus der Verschreibungspflicht gegebenenfalls ergeben.

Ich finde es auch richtig, zu prüfen, inwieweit es gerade für Mädchen und junge Frauen unter 21 Jahren weiter möglich sein muss, die Kosten für die Pille danach erstattet zu bekommen. Von daher ist meine Frage: Planen Sie eine Regelung analog zu den OTC-Regeln, die es ermöglicht, für bestimmte nicht verschreibungspflichtige Medikamente eine Erstattung vor-zusehen? Ist etwas in dieser Richtung geplant, oder haben Sie vor, in einer anderen Richtung über die Kostenerstattung nachzudenken?

Antwort von Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit:

Frau Kollegin, es freut uns immer sehr, wenn Sie sich schon vielfach Gedanken um diese Themen machen.

(Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das gehört ja dazu!)

Zunächst wird die Bundesregierung die Entscheidungen auf europäischer Ebene – sie sind noch nicht getroffen – sorgfältig prüfen. Aber auch die von Ihnen angesprochenen Fragen werden bei der Prüfung bezüglich einer Er-stattungsfähigkeit eine Rolle spielen. Da wir die Prüfung noch nicht abgeschlossen haben, sondern erst am Anfang dieses Prozesses stehen, bitte ich um Verständnis dafür, dass ich diesen Beratungen und dieser Prüfung jetzt nicht vorgreifen möchte.

Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN): Dann danke ich Ihnen ganz herzlich. Ich habe keine weitere Frage, freue mich aber, dass die EU jetzt so entschieden hat, nachdem dies schon lange absehbar war, und wir unter Umständen tatsächlich dazu kommen, dass die Pille danach verschreibungsfrei abgegeben werden kann. Danke schön.