Regelung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung nach dem Gesetz zur Reform für Pflegeberufe

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Bis wann beabsichtigt die Bundesregierung die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung nach § 56 Absatz 1 des Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz) zu regeln und die Rechtsverordnung dem Bundestag zur Beschlussfassung zuzuleiten?

 

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz vom 23. Januar 2018:

Die Bundesregierung strebt an, die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe dem Bundestag im 1. Halbjahr 2018 zuzuleiten.