Bis wann beabsichtigt die Bundesregierung die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung nach § 56 Absatz 1 des Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz) zu regeln und die Rechtsverordnung dem Bundestag zur Beschlussfassung zuzuleiten?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz vom 23. Januar 2018:
Die Bundesregierung strebt an, die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe dem Bundestag im 1. Halbjahr 2018 zuzuleiten.