Vorschriften zur Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege

Zur Drucksache 19/534


 

Bis wann beabsichtigt die Bundesregierung die Vorschriften zur Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege nach § 56 Absatz 3 des Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz) zu erlassen?

 

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz vom 23. Januar 2018

Die Bundesregierung strebt an, die Verordnung zur Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege dem Bundesrat im 1. Halbjahr 2018 zuzuleiten.