Vorschriften zur Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege 1. Februar 201821. März 2021 Zur Drucksache 19/534 Bis wann beabsichtigt die Bundesregierung die Vorschriften zur Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege nach § 56 Absatz 3 des Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz) zu erlassen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz vom 23. Januar 2018 Die Bundesregierung strebt an, die Verordnung zur Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege dem Bundesrat im 1. Halbjahr 2018 zuzuleiten.