Zu den Gesundheitsgefahren von Iberogast 22. Februar 201821. März 2021 Was passiert, wenn sich Arzneimittelbehörde und Pharmaunternehmen nicht einig darüber sind, ob ein Medikament für PatientInnen geeignet ist? Scheinbar nichts! Das Mittel wird wohl einfach weiter verkauft – so geschehen beim Magenmittel Iberogast vom Pharmariesen Bayer. Die schweizerische Arzneimittelbehörde hatte für das sehr beliebte Mittel zur Linderung von Magenbeschwerden vor kurzem eine Warnung ausgesprochen: Iberogast steht im Verdacht, Leberschäden zu verursachen. Patientinnen und Patienten sollten auf die Dauer der Einnahme achten und bei bestimmten Anzeichen einen Arzt konsultieren. Schwangere und an der Leber Vorerkrankte sollten auf die Einnahme ganz verzichten. Anlass für mich, bei der Bundesregierung nachzufragen, wie sie die Gesundheitsgefahr von Iberogast einschätzt. Die Antwort: Ginge es nach dem Bundesinstitut für Arzneimittel, hätten PatientInnen längst gewarnt sein werden müssen. Ein Gerichtsverfahren, das Bayer gegen den Bescheid des Instituts von 2008 anstrengt, verhindert jedoch seit 10 Jahren, dass der Beipackzettel entsprechend geändert wird. Für die Bundesregierung ist das aber kein Grund, hier im Sinne des Schutzes der vielen Patientinnen und Patienten einzugreifen, die das Magenmittel täglich einnehmen: Ein „weiteres Inverkehrbringen“ würde derzeit, also ohne die Warnhinweise für Schwangere und Kranke, „nicht als unvertretbar“ angesehen, schreibt sie in ihrer Antwort auf meine Frage. Patientenschutz sieht für mich anders aus. Bayer verdient derweil munter weiter im dreistelligen Millionenbereich. Nach einer Fernsehkampagne konnte der Umsatz zuletzt sogar deutlich gesteigert werden (vgl. Apotheke Adhoc). Und das alles, ohne über die Gefahren, wie vom Bundesinstitut angeordnet, zu informieren. Ich frage mich, wer hier eigentlich wem die Regeln vorschreibt? Pharmaunternehmen haben natürlich auch wirtschaftliche Interessen, vor allem aber haben sie die moralische Verpflichtung, ihre Produkte in den Dienst der Menschen zu stellen. Wir müssen deswegen sicher sein können, dass vollständige Transparenz über deren Nutzen und Gefahren herrscht. Das Verhalten von Bayer produziert hierbei Misstrauen gegenüber der ganzen Arzneimittelbranche. Wenn Informationen über Gefahren sogar wissentlich verschwiegen werden, werden auch ethische Grundsätze aufs Schwerste verletzt. Im Falle von Iberogast haben wohl beide Seiten versagt, das Wohl der PatientInnen in den Mittelpunkt zu stellen. Bayer nimmt seine Verantwortung nicht wahr, seine Kunden über alle möglichen Gefahren und Risiken aufzuklären. Und die Bundesregierung versucht sich mit verschwurbelten Begründungen ihrer eigenen Verantwortung zu entziehen. Leidtragende sind die Patientinnen und Patienten. Über meine Fragen an die Bundesregierung und das Bemerkenswerte Vorgehen von Bayer und der Bundesregierung berichtete heute u.a. auch die FAZ. Der Bescheid des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte von 2008 ist hier abrufbar. Die Antworten der Bundesregierung auf meine zwei schriftlichen Fragen sind hier zu finden: SchriftlicheFrage_Antwort_Iberogast_2018-02-08 AW PStin Fischbach SchriftlicheFrage_Antwort_Iberogast_2018-02-19 AW PStin Fischbach