Weg mit §219a! 23. Februar 201821. März 2021 Der §219a verhindert sachliche, fachliche Information und behindert das Selbtbestimmungsrecht von Frauen. Deshalb muss er weg! Das heißt: Die Existenz des Paragraphen ist längst nicht mehr zeitgemäß. Er gehört gestrichen. Frauen müssen sich informieren dürfen, ob sie eine Abtreibung durchführen wollen oder nicht. Und sie müssen dieses Recht dazu auf den verschiedensten Kommunikationswegen haben, im persönlichen Gespräch genauso wie über eine ärztliche Informationsseite im Internet. Wir Grüne fordern daher in unserem Gesetzentwurf eine Streichung des veralteten und überflüssigen Paragraphen auf Bundesebene