Finanzielle Risiken des Versandverbots für verschreibungspflichtige Arzneimittel 29. März 201821. März 2021 Zur Drucksache 19/1414 (Antwort der Bundesregierung) Zur Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage zu den finanziellen Risiken des von der Bundesregierung beabsichtigten Versandverbots verschreibungspflichtiger Arzneimittel (Drucksache 19/1127), erklärt Kordula Schulz-Asche: „Das Vorgehen des unionsgeführten Gesundheitsministeriums grenzt an Wahlbetrug. Das ganze Jahr 2017 über hat die Union den Apothekern den Mund mit dem rechtlich und politisch fragwürdigen Versandverbot wässrig gemacht. Jetzt stellt sich heraus: Das Spahn-Ministerium ist nackt. Nicht mal ansatzweise kann eine für einen Gesetzentwurf erforderliche Begründung für das Versandverbot vorgelegt werden. „Der Meinungsbildungsprozess über die Umsetzung“ sei noch nicht abgeschlossen, schreibt das Ministerium stattdessen als Ausrede. Die Wahrheit ist, dass es schlicht keine guten Gründe dafür gibt, den seit 2004 in Deutschland erlaubten Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wieder zu verbieten. Und trotzdem bleibt das Verbot die einzige Antwort, die die Bundesregierung auf die großen Herausforderungen der Arzneimittelversorgung der Zukunft hat. Seit etwa eineinhalb Jahren schon versperrt sich die Union einer Diskussion über die eigentlichen Probleme. Auch ein kürzlich vorgestelltes Gutachten im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums, welches warnte, dass 7.600 Apotheken, also etwa die Hälfte aller Hauptapotheken, in finanziellen Schwierigkeiten sei, änderte nichts an dieser Verweigerungshaltung. Weil das Gutachten ebenfalls den Schluss zog, dass ein Versandhandelsverbot niemandem helfe und eher die Versorgung verschlechtere, versucht man das Papier nun tot zu schweigen anstatt die Informationen zu Nutzen. Wir lassen jedoch nicht locker und werden unsere Anfrage so oft wiederholen, bis die Bundesregierung von ihrem aussichtslosen Vorhaben endlich ablässt und sich stattdessen tatsächlich der Stärkung der Apotheke vor Ort widmet. Der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln macht schließlich lediglich etwa 1% des Gesamtmarktes aus. Wem wäre mit seiner Abschaffung also wirklich nachhaltig geholfen? Hilfreich ist das Vorgehen der Union übrigens nur für die ausländischen Versandapotheken. Durch deren Befreiung von der hiesigen Festpreisbindung im Zuge des EuGH-Urteils können diese den inländischen Versendern kräftig Marktanteile wegnehmen. Seit 2016 konnten sie einen Zugewinn von 400 Millionen Euro Umsatz jährlich verbuchen.“