Union verspricht Apotheken das Blaue vom Himmel

Zur heute von Michael Hennrich vorgeschlagenen Alternative zu dem von der Union bisher geforderten Rx-Versandverbot in der Arzneimittelversorgung, erklärt Kordula Schulz-Asche:

„Michael Hennrich erkennt im heutigen Interview der Deutschen Apothekerzeitung völlig zu Recht, dass die aktuelle Situation untragbar ist: Seit eineinhalb Jahren passiert im Apothekenbereich nichts, weil sich die Union mit dem Versuch eines Verbots von einem Prozent des Marktes verschreibungspflichtiger Arzneimittel aufhält. Ganz vorn dabei in dem Bestreben war bisher allerdings Michael Hennrich selbst.

Jetzt mit einem neuen Vorschlag zu kommen, der rechtlich ebenso schwierig ist und sich weiterhin nur mit dem Versandhandel beschäftigt, ist genauso verfehlt wie das bisherige Vorgehen der Union.

Dabei enthält das im Dezember veröffentlichte Gutachten des Bundeswirtschaftsministeriums zur wirtschaftlichen Situation der Apotheken zwei ganz wesentliche Aussagen, welche das weitere Vorgehen bestimmen sollten. Erstens: 7.600 von 16.000 Apotheken befinden sich in finanziellen Schwierigkeiten. Zweitens: Der Rx-Versandhandel hat mit dieser Situation nichts zu tun.

Weil diese Erkenntnisse hierfür aufgeschlossenen auch schon vorher bekannt waren, haben wir bereits im März 2017 einen umfangreichen Antrag in den Bundestag zur Zukunft der Arzneimittelversorgung eingebracht (Drucksache 18/11607). In diesem fordern wir unter anderem eine Reform des Apothekenhonorars, welche größeren Wert auf die direkte Beratung und damit die Apotheke vor Ort legt, und schlagen einen umlagefinanzierten Sicherstellungsfonds zur Unterstützung der Versorgung in ländlichen und sozial benachteiligten Regionen vor.

Anstatt verantwortungsvolle Politik zu betreiben, wird von der Union den Wählerinnen und Wählern das Blaue vom Himmel versprochen. Das ging im Bundestagswahlkampf sogar so weit, dass die CSU einen Brief an alle 3000 bayerischen Apotheken schrieb, in dem sie für das bei Apothekern beliebte Versandverbot warb und dabei um spenden bat. Wenn die Union von dieser unseriösen Politik nun abrücken will, kann sie dies tun, indem sie unseren Vorschlag von März 2017 zur Einrichtung einer Expertenkommission aufnimmt, in der zusammen mit ApothekerInnen über die Weiterentwicklung der Arzneimittelversorgung gesprochen werden soll. Auch der jetzige Vorschlag von Herrn Hennrich hätte dort längst diskutiert werden können.

 

Konkret zu dem Vorschlag zu Abrechnungen über §140e SGB V:

Schon von 2004 bis 2010 rechneten die ausländischen Versandapotheken über §140e SGB V direkt mit den Krankenkassen ab, erhielten hier jedoch im Gegenzug auch keine Herstellerrabatte in Höhe von 7 % des Arzneimittelpreises. Die Situation ist heute jedoch eine andere: Ausländische Versandapotheken gehören dem Rahmenvertrag der Kassen und des Apothekenverbands mittlerweile an und erhalten den Herstellerrabatt. Außerdem gibt es ein EuGH-Urteil, in dem wettbewerbliche Benachteiligungen ausländischer Versender ausdrücklich gerügt wurden. Der Spielraum für die Vergabe von Boni, aber auch der Anreiz von Kassen, besonders günstige Versorgungsverträge mit einzelnen Versandapotheken abzuschließen, ist heute also noch viel größer als damals. Wenn Michael Hennrich mit seinem jetzigen Vorschlag eine Stärkung der Apotheken vor Ort erreichen will, ist das im Grundsatz zwar unterstützenswert, allerdings würde mit individuellen Abrechnungsverträgen einzelner Kassen mit ausländischen Versandapotheken vermutlich genau das Gegenteil erreicht. Wie es außerdem rechtlich möglich sein soll, diese Wirtschaftlichkeitsreserven zwangsweise für Investitionen in die flächendeckende Versorgung zu nutzen, lässt Herr Hennrich in seinen Ausführungen bislang offen. Nachdem zu dem Rx-Versandverbot von der Union nie ein rechtlich machbares Konzept vorgelegt wurde, wäre ich daher auch hier sehr skeptisch, was die Umsetzung dieses neuen Vorschlages angeht.“