Pflege-Ausbildingsreform 18. Juni 201821. März 2021 >>> Aus dem Plenarprotokoll 19/38 Diese Frage wurde von Kordula Schulz-Asche im Rahmen der Regierungsbefragung am 13. Juni 2018 gestellt: Auch meine Frage befasst sich mit der Ausbildungsreform. In der letzten Legislaturperiode ist ja ein Kompromiss im Hinblick auf die Ausbildung im Pfegebereich geschlossen worden. Das ganze Gesetz soll 2020 in Kraft treten. Es ist vorgesehen, dass sechs Jahre später überprüft wird, ob sich die Mehrheit der Auszubildenden für die generalistische Ausbildung oder für eine spezialisierte Ausbildung – darunter auch die Altenpfegeausbildung, so wie sie jetzt vorgesehen ist – entschieden hat. Heute haben Sie im Kabinett die notwendige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vorgelegt und beschlossen, die für die Altenpfegeausbildung allerdings deutlich geringere Anforderungen als für die anderen in dieser Verordnung genannten Pfegeausbildungen vorsieht. Deswegen frage ich die Bundesregierung: Wie wollen Sie sicherstellen, dass junge Menschen, die sich für diese Art der Altenpfegeausbildung entscheiden, 2026 nicht mit einer Ausbildung als Altenpfegefachkräfte dastehen, die gar keinen Wert mehr hat, sondern entwertet wurde? Dr. Thomas Gebhart, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit: Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sieht im Kern vor, dass die ersten beiden Jahre der Ausbildung eine generalistische Ausbildung sind und dass man sich im dritten Jahr entscheiden kann, ob auch das dritte Jahr eine generalistische Ausbildung sein soll oder ob man sich spezialisieren möchte, entweder auf den Bereich der Kinderkrankenpfege oder auf den Bereich der Altenpfege. Wir sind nicht der Meinung, dass diese Neuregelung eine Entwertung der Altenpfege darstellt. Man muss immer im Auge behalten: Auf der einen Seite geht es darum, Standards zu erhalten, auf der anderen Seite aber darum, dass wir auch Hauptschülern in Zukunft ermöglichen wollen und müssen, eine solche Ausbildung zu machen und den Pfegeberuf zu ergreifen.