Personaluntergrenzen in der Altenpflege 7. September 201821. März 2021 Zur Forderung des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung von Personaluntergrenzen in der Altenpflege erklärt Kordula Schulz-Asche: „Der Pflegebevollmächtigte legt zurecht den Finger in die Wunde, wenn er Konsequenz bei den Mindestvorgaben in der Pflege fordert. Die Einführung von Personaluntergrenzen in nur vier Krankenhausfachabteilungen ist eine Gefahr für die Architektur der gesamten Pflege. Sie löst eine Sogwirkung aus, die Pflegefachkräfte aus anderen Krankenhausabteilungen und der Altenpflege abzieht. Um überhaupt Wirkung zu entfalten, muss es Sanktionen geben, wenn Abteilungen die Mindestvorgaben nicht einhalten. Es bedarf einer wissenschaftlich fundierten Personalbemessung in der Pflege. Sie ist Voraussetzung für eine gute Versorgung von Pflegebedürftigen und gute Arbeitsbedingungen in allen Bereichen der Pflege.“