Bayer gibt Widerstand gegen Aufnahme von Warnungen zu Nebenwirkungen nach Tod von Patienten auf 12. September 201821. März 2021 Zur heute bekannt gewordenen Einigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte und der Bayer Vital GmbH über die Aufnahme von Warnhinweisen in die Packungsbeilage des Arzneimittels „Iberogast“ (Link zur Pressemitteilung des BfArM), erklärt Kordula Schulz-Asche, Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik und Arzneimittelexpertin der Fraktion: „Die Vorgänge werfen ein verheerend schlechtes Bild auf den Pharmakonzern Bayer. Über 10 Jahre hinweg weigerte sich dieser, Warnhinweise vor möglichen Leberschädigungen seines sich sehr gut verkaufenden pflanzlichen und nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimittels „Iberogast“ in die Packungsbeilage aufzunehmen. Nachdem nun ein Todesfall bekannt wurde, der, laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), in Zusammenhang mit dem Medikament stehen könnte, lenkt Bayer ein. Zu spät jedoch für den Verstorbenen. Bis heute wird Iberogast wegen seiner angeblich guten Verträglichkeit massiv beworben, obwohl das BfArM bereits seit 2008 vor der Einnahme durch z.B. Schwangere oder an der Leber Vorerkrankten gänzlich abrät. Dass erst ein Todesfall zum Einlenken bei dem Pharma-Riesen führt, wirft ein verheerendes Bild auf dessen Einstellung zum Patientenwohl. Das Gebot eines vorbeugenden Patientenschutzes wurde hier vollkommen aus den Augen verloren. Das zeigt sich im Fall Iberogast auf ganz dramatische Weise. Ob der Todesfall hätte verhindert werden können, wenn dem Patienten die möglichen Nebenwirkungen bekannt gewesen wären, muss jetzt dringend geklärt werden. Auch das BfArM steht im schlechten Licht da. Seit dem Erlass eines Bescheides zur Aufnahme der Warnhinweise in 2008 konnte oder wollte die Behörde ihre eigenen Anordnungen gegenüber Bayer nicht durchsetzen. Um hier die Machtverhältnisse wieder gerade zu rücken – nämlich in Richtung Patientenschutz – haben wir bereits einen Gesetzentwurf (Drucksache 19/2666) in den Bundestag eingebracht, der Hersteller zwingt, Bescheide des BfArM, wie im Falle von Iberogast, unverzüglich umzusetzen.“ Alle Informationen zu dem Gesetzentwurf finden sich hier: https://schulz-asche.de/patientenschutz-muss-auch-bei-arzneimitteln-vorrang-haben/