Das Pflegepersonalstärkungsgesetz ist ein „Förderprogramm“ zur Abwertung der Altenpflege! 19. September 201821. März 2021 Zum Vorhaben des Bundesgesundheitsministers, im Rahmen des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes Pflegehilfs- statt Pflegefachkraftstellen zu fördern, erklärt Kordula Schulz-Asche: „Spahn betreibt Augenwischerei in der Altenpflege: So verspricht Spahn, mittels 13.000 zusätzlicher Stellen für Entlastung der Behandlungspflege in Pflegeeinrichtungen zu sorgen. Die Herausforderung besteht jedoch nicht in der Finanzierung von weiteren Pflegestellen, sondern in deren Besetzung. Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz gibt Spahn vor, die medizinische Behandlungspflege stärken zu wollen, welche von Fachkräften erbracht wird. In der Antwort auf unsere Schriftliche Frage muss sein Ministerium allerdings einräumen, dass die im Gesetz versprochenen zusätzlichen Stellen schon nach drei Monaten auch mit Hilfskräften besetzt werden können. Pflegehilfskräfte können und dürfen jedoch keine medizinische Behandlungspflege leisten. Da es nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit bereits mehr als fünf Monate dauert, eine Fachkraftstelle in der Altenpflege zu besetzen, ist das Pflegepersonalstärkungsgesetz damit faktisch ein „Förderprogramm“ zur weiteren Abwertung der Altenpflege. Spahn setzt auf Masse statt Klasse. Sein Gesetzesvorhaben ist löchriges Stückwerk und keine Stärkung der Pflege. Es braucht eine Aufwertung professioneller Pflege, neue Versorgungsstrukturen in Krankenhaus und Altenpflege sowie konkrete Hilfe für pflegende Angehörige!“ Sie kommentiert damit die Antwort auf eine Schriftliche Frage an die Bundesregierung zu dem Thema.