Nur Klein-Klein im Gesetz für eine sichere Arzneimittelversorgung (GSAV) 30. Januar 201921. März 2021 Zum Gesetzentwurf für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) erklärt Kordula Schulz-Asche: „Spahns Gesetz für mehr Arzneimittelsicherheit ist leider kein großer Wurf. Neben viel Klein-Klein, findet sich leider zu wenig, was die Versorgung tatsächlich sicherer macht. Es ist zu begrüßen, dass Krankenkassen zukünftig aufgrund von Qualitätsmängeln zurückgerufene Arzneimittel nicht (mehr) bezahlen müssen und Versicherte in diesen Fällen nicht wiederholt eine Zuzahlung für Neuverordnungen leisten müssen. Allerdings erhöhen solche, wenn auch sinnvollen, Maßnahmen die Sicherheit der Arzneimittelversorgung wohl kaum. Auch Konkretisierungen im Gesetz, wann die Landesaufsichten öfter und eventuell unangekündigt Kontrollen bei Apotheken, Großhändlern und sonstigen Beteiligten durchführen sollen, sind respektable Forderungen, die aber als Soll-Vorgaben nicht zwingend zu mehr Kontrollen führen müssen. Völlig unbeantwortet bleibt die Frage, wie beispielsweise im Falle von Valsartan über 6 Jahre hinweg möglicherweise krebserregende Verunreinigungen den Herstellern und Behörden unentdeckt blieben und welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um solche Vorkommnisse zukünftig zu verhindern. Der Gesetzentwurf scheint ein typischer Spahn zu sein: Hinter einer medial groß inszenierten Aufführung und Versprechung verbirgt sich – aus Sicht der Patientinnen und Patienten – leider kaum etwas mit wirklich Substanz. Der große Aufschlag bleibt aus – wieder einmal.“