Bundesregierung positioniert sich endlich zum „Stockpiling“ 1. Februar 201921. März 2021 Mit dem Vorschlag für eine Änderung der Verordnung über das „ergänzende Schutzzertifikat für Arzneimittel“ (2018/0161 (COD)) möchte die Europäische Kommission mehr Hersteller von generischen Arzneimitteln innerhalb der EU ansiedeln. Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass Generika künftig schon vor Ablauf des Patentschutzes des Originalpräparats innerhalb der Union produziert werden dürfen – aber nur dann, wenn diese Generika exportiert werden, also an Drittstaaten gehen. Generika für den innereuropäischen Markt müssten also weiterhin außerhalb der EU produziert werden, wenn diese ab dem ersten Tag nach dem Patentablauf hierzulande verfügbar sein sollen. Denn das sog. „Stockpiling“, also das produzieren auf Vorrat für die Zeit nach dem Patentablauf, ist verboten. Aus unserer Sicht kann so das Ziel der Verordnung, mehr Generikahersteller innerhalb der EU anzusiedeln, kaum erreicht werden. Wir haben die Bundesregierung daher mehrmals öffentlich gefragt (hier und hier) und im nicht-öffentlichen Bundestagsausschuss für Gesundheit um eine Positionierung zu diesem Thema gebeten. Ein Jahr nach unserer ersten schriftlichen Frage spricht sich nun endlich auch die Bundesregierung für das sog. „Stockpiling“ aus. Die Nachfragen haben sich also gelohnt. Die Vernunft scheint in diesem Fall mal gesiegt zu haben. Die Antwort der Bundesregierung auf die mündliche Frage vom 30.01.2019 findet sich hier.