Autonomie pflegebedürftiger Menschen erhalten!

Zum Referentenentwurf des Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetzes erklären:

  • Kordula Schulz-Asche, Sprecherin für Alten- und Pflegepolitik:

„Menschen, die auf eine dauerhafte Beatmung angewiesen sind, haben das Recht auf eine hohe Versorgungsqualität. Das Weaning, die Entwöhnung von Beatmungsmaschinen, bedeutet für die Menschen, bei denen es möglich ist, einen Zugewinn an Lebensqualität. Es nicht nachzuvollziehen, dass hier nicht schon längst Anreize gesetzt werden, die Beatmungszeiten zu reduzieren.
Zugleich besteht jedoch ein gesetzlicher Anspruch auf eine intensivpflegerische Versorgung in der eigenen Häuslichkeit, der vielen Betroffenen ein relativ autonomes Leben ermöglicht – in Beruf und Familie. Es ist deshalb unethisch, wenn das Bundesministerium für Gesundheit die Frage nach der Wirtschaftlichkeit dieser Versorgungsform stellt. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Qualität in der Versorgung zu verbessern, kriminelle Machenschaften zu verhindern, aber den Menschen mit Intensivpflegebedarf größtmögliche Autonomie zu ermöglichen.“

  • Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik:

„Spahns Pläne für ein Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz sind einseitig und nicht zielgenau. In ihrer jetzigen Form würden sie das selbstbestimmte Leben vieler Menschen mit Behinderungen massiv bedrohen. Menschen, die bisher mit Assistenz im eigenen Zuhause wohnen, berufstätig sind und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen konnten, müssten künftig in ein Krankenhaus oder Pflegeheim. Würde der Referentenentwurf unverändert beschlossen, wäre das ein eklatanter Verstoß gegen das Menschenrecht auf unabhängige, selbstbestimmte Lebensführung.“