Angehörigenentlastungsgesetz lässt Pflegebedürftige und Kommunen alleine 14. August 201921. März 2021 Zum Angehörigenentlastungsgesetz erklären: Kordula Schulz-Asche, Sprecherin für Alten- und Pflegepolitik: „Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geht in die richtige Richtung: Während die Angehörigen von pflegebedürftigen Menschen in der ambulanten Pflege einen erheblichen Anteil der Pflegearbeit leisten, decken sie einen großen Anteil der Kosten für Unterbringung, Investitionen und Pflege in stationären Pflegeeinrichtungen. Es ist offensichtlich, dass hier Abhilfe geschaffen werden muss. Das Kernproblem lässt der Gesetzentwurf allerdings ungelöst: die horrenden Eigenanteile. Denn noch bevor Angehörige für den Unterhalt ihrer pflegebedürftigen Angehörigen aufkommen müssen, tragen allein die pflegebedürftigen Menschen die rasant steigenden Kosten. Wir schlagen mit unserem Konzept der doppelten Pflegegarantie vor, die Pflegeeigenanteile zu senken, zu begrenzen und die notwendige Pflege zu finanzieren. Unser Konzept entlastet die pflegebedürftigen Menschen, deren Angehörige und die Kommunen spürbar. Statt immer nur an einzelnen Schrauben zu drehen, sollte die Bundesregierung endlich ein schlüssiges Gesamtkonzept vorlegen, das gute Pflege in den nächsten Jahrzehnten ermöglicht und die pflegebedürftigen Menschen, deren Angehörige, aber auch die Kommunen vor der Überlastung schützt.“ Stefan Schmidt, Sprecher für Kommunalfinanzen: „Bereits jetzt belaufen sich die Pflegekosten, die von den Kommunen zu schultern sind, auf jährlich 4,1 Milliarden Euro. Mit einer steigenden Zahl von pflegebedürftigen Menschen drohen diese Kosten in der Zukunft noch weiter zu steigen. Die nun von der Bundesregierung geplante Entlastung der Angehörigen darf nicht zu einer weiteren Belastung der Kommunen führen. Die Bundesregierung muss ein solides Finanzierungskonzept vorlegen, welches die ohnehin regional sehr angespannten kommunalen Haushalte nicht weiter belastet.“