Das Implantateregister-Errichtungsgesetz greift zu kurz! 27. September 201921. März 2021 Zum Beschluss des Bundestages über das Implantateregister-Errichtungsgesetz erklärt Kordula Schulz-Asche: „Die Einrichtung eines nationalen Implantateregisters ist keine innovative Kür, sondern eine längst überfällige Pflicht. In seiner jetzigen Form bleibt das Register weit hinter unseren Erwartungen und den Anforderungen aus der Praxis zurück. Damit die Patientensicherheit sich wirklich verbessert, wären unter anderem mehr Transparenz, die Aufnahme weiterer Produktgruppen und eine schnellere Einführung des Registers nötig gewesen. Minister Spahn setzt einen Haken auf seiner To-Do-Liste, eine Verbesserung der Situation steht aber wieder einmal auf einem anderen Blatt.“