Rede zum Masernschutzgesetz 6. November 201921. März 2021 Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hatte sehr viele Jahre beruflich mit Infektionskrankheiten zu tun. Ich kann Ihnen sagen, ich habe Kinder gesehen, die aufgrund einer Masernerkrankung an Meningitis gestorben sind. Daher ist für mich – das gilt auch für meine Fraktion – klar: Sich impfen zu lassen, ist nicht nur Selbstschutz, sondern auch ein Akt gesellschaftlicher Solidarität. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP und der LINKEN) Ich weiß auch: Nötig sind starke Institutionen, glaubhafte Institutionen, die regelmäßig wissenschaftlich fundierte Empfehlungen zur Impfung der Bevölkerung geben. Glücklicherweise haben wir in Deutschland solche Institutionen. Ich nenne hier für viele andere das Robert-Koch-Institut und die unabhängige Ständige Impfkommission. Ich möchte an dieser Stelle besonders diesen beiden Institutionen unseren Dank aussprechen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP) Wir haben in Deutschland regional sehr unterschiedliche Impfquoten. Hier müssen wir – das wurde gerade gesagt; recht herzlichen Dank dafür – endlich die öffentlichen Gesundheitsämter in den Kreisen und Städten wieder stärken. Sie machen die Arbeit vor Ort, vernetzt mit dem Robert-Koch-Institut und vernetzt mit der Weltgesundheitsorganisation. Sie sind der Schlüssel für eine wirkungsvolle Bekämpfung aller Infektionskrankheiten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Für Masern empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation eine flächendeckende Impfquote von 95 Prozent in der Bevölkerung. Für den vollen Impfschutz sind zwei Impfungen notwendig. Kinder in Deutschland sind mit der Erstimpfung zu 97 Prozent geimpft, allerdings – auch das muss man beachten – sind es bei der zweiten Impfung nur noch 93 Prozent. Deshalb setzt unser Antrag gerade hier an: bei den Kindertagesstätten. Denn wir wollen, dass alle Kinder diese Bildungseinrichtungen besuchen können, gerade auch die Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst geimpft werden können. Das ist für uns ein ganz wesentlicher Punkt. Deswegen haben wir unseren Antrag dazu eingebracht. Das größte Problem mit dem Schutz vor Masern haben wir jedoch bei den jungen Erwachsenen. Bei diesen liegt die Impfquote bei unter 50 Prozent. Die Gründe dafür sind vielschichtig. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung wird diese Gruppe überhaupt nicht erwähnt. Sie reden von Impfschutz. Jede Familienfeier wird zur Gefahr, weil die jungen Erwachsenen dort genauso hingehen wie die ungeimpften Kinder oder die Säuglinge, die noch nicht geimpft werden können. Das ist ein großes Loch in Ihrem Gesetzentwurf. Das zeigt, dass die Bundesregierung keine umfassende Impfstrategie vorlegen kann. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Was gehört zu einer solchen Impfstrategie? Dazu gehört, dass zielgruppen- und regional angepasste Aufklärung stattfindet, dass die Impfangebote leicht zugänglich sind und sich in den Alltag der Menschen integrieren lassen, damit man nicht einen halben Tag Urlaub nehmen muss, um sein Kind impfen zu lassen. Natürlich brauchen wir endlich einen digitalen Impfpass mit Erinnerungsfunktion, der bitte schön auch international kompatibel ist. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir sehen die Bedeutung eines solchen Impfpasses bei den Tetanusimpfungen. In Deutschland wird jeder Mensch, der einen Unfall hat, gegen Tetanus geimpft, weil man nicht feststellen kann, ob er bereits geimpft ist oder nicht. Das zeigt doch, wie wichtig es ist, moderne Techniken einzusetzen, um zu wissen, wer einen ausreichenden Impfschutz hat und wer nicht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Impfungen sind Selbstschutz und Solidarität. Das geht nur mit einer umfassenden Impfstrategie. Leider ist der Gesetzentwurf der Großen Koalition davon weit entfernt. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)