Angehörigenentlastungsgesetz greift zu kurz 6. November 201921. März 2021 Zum heutigen Votum des Gesundheitsausschusses zum Angehörigenentlastungsgesetz erklärt Kordula Schulz-Asche: „Jede Entlastung von Angehörigen pflegebedürftiger Menschen ist zu begrüßen, doch was die Bundesregierung mit dem Angehörigenentlastungsgesetz vorlegt, greift zu kurz. Es zeigt sich, dass die Zahl der Menschen, die hiermit tatsächlich entlastet werden, vergleichsweise klein ist. Notwendig sind hingegen Reformen für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige. Mit unserem Antrag zur doppelten Pflegegarantie bringen wir einen konkreten Vorschlag in den Bundestag ein, wie wir die Pflege-Eigenanteile sofort wirksam senken und dauerhaft deckeln können, um zugleich die Finanzierung aller notwendigen Pflegeleistungen zu sichern. Wir fordern die Bundesregierung damit auf, einen breiten Beteiligungsprozess anzustoßen, um solche Reformen zu ermöglichen, die auch bei allen ankommen.“