Gutachten zur Personalbemessung: Woher soll das Pflegepersonal kommen – und woher das Geld? 25. Februar 202021. März 2021 Zur Veröffentlichung des Gutachtens zur Personalbemessung in stationären Pflegeeinrichtungen erklärt Kordula Schulz-Asche:„Über 820.000 pflegebedürftige Menschen vertrauen auf eine gute Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen. Eine hohe Pflegequalität bedingt eine angemessene Personalausstattung, damit das Pflegepersonal entsprechend seiner Qualifikation arbeiten kann. Wir müssen aufpassen, dass anspruchsvolle Fachpflege nicht an Hilfspersonal ausgelagert wird. Das Bundesgesundheitsministerium wäre gut beraten, nicht am Reißbrett über eine Neuaufteilung der Tätigkeiten zu befinden, sondern in der Umsetzung auch auf die fachkundige Expertise vor allem der Pflegekammern als pflegerische Selbstverwaltungsorgane zurückzugreifen. Gleichzeitig stellt sich die Frage: Aus welchem Hut will Minister Spahn das zusätzliche Pflegehilfspersonal eigentlich zaubern? Mehr Pflegepersonal wird die Eigenanteile der pflegebedürftigen Menschen sprunghaft steigen lassen, da die Pflegeversicherung aktuell nur einen festen Betrag übernimmt, während alle Kostensteigerungen zulasten der pflegebedürftigen Menschen gehen. Mit der doppelten Pflegegarantie machen wir als Bundestagsfraktion einen pragmatischen Lösungsvorschlag, wie wir die Eigenanteile sofort senken und dauerhaft deckeln können und die Pflegeversicherung künftig alle pflegebedingten Kostensteigerungen übernimmt. Wir fordern Bundesgesundheitsminister Spahn auf, endlich einen eigenen Vorschlag vorzulegen, wie er verhindern will, dass höhere Kosten für mehr Pflegepersonal nicht zulasten pflegebedürftiger Menschen gehen.“