Blutspende: Große Koalition hält weiter an der Diskriminierung schwuler und bisexueller Männer fest 13. Mai 202021. März 2021 Zur Ablehnung im Gesundheitsausschuss, das Transfusionsgesetz zu ändern, erklären Sven Lehmann, Sprecher für Queerpolitik, und Kordula Schulz-Asche, Berichterstatterin für Infektionsschutz: Die Große Koalition hält weiter an der Diskriminierung schwuler und bisexueller Männer bei der Blutspende fest. Im Gesundheitsausschuss des Bundestages am Mittwoch lehnten CDU/CSU, SPD sowie die AfD eine von uns beantragte Änderung des Transfusionsgesetzes ab. Angesichts des aktuellen Rückgangs bei der Blutspende ist es völlig unverständlich, warum CDU/CSU und SPD die Diskriminierung von homo- und bisexuellen Männern sowie transgeschlechtlichen Menschen bei der Blutspende nicht beenden wollen. Damit senden sie ein völlig falsches Signal. Statt tatsächliche Risiken nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen rational abzuwägen, sollen weiterhin ganze Gruppen pauschal von der Blutspende ausgeschlossen werden. Das ist nicht nur gesundheitspolitisch unsinnig. In der Zeit der kruden Theorien, wer für die weltweite Pandemie verantwortlich ist, suggeriert das auch, dass von den diskriminierten Gruppen eine besondere epidemiologische Gefahr ausgeht. Wir lassen aber nicht locker und werden am Donnerstag bei der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung im Plenum des Bundestages unseren Antrag erneut stellen. Wir fordern, dass die Koalition wenige Tage vor dem Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT) ihre unsinnige Blockade aufgibt. Hintergrundinformation: Die grüne Bundestagsfraktion hat im Gesundheitsausschuss des Bundestages einen Antrag zur Überarbeitung der Richtlinie Hämotherapie gestellt, in dem die pauschalen, wissenschaftlich nicht haltbaren und diskriminierenden Rückstellungen von homo- und bisexuellen sowie transgeschlechtlichen Menschen von einer Blutspende gestrichen werden sollten. Der Antrag wurde heute mit den Stimmen der CDU/CSU, der SPD und der AfD abgelehnt. Die Koalition will hingegen im Transfusionsgesetz die Bundesärztekammer lediglich zur regelmäßigen Aktualisierung und Überprüfung der Erforderlichkeit eines gruppenbezogenen Ausschlusses beziehungsweise einer Rückstellung verpflichten. Dass diese Regelung die BÄK dazu bewegen wird, die Diskriminierung von schwulen wie bisexuellen Männern und transgeschlechtlichen Menschen zu beenden, wurde am Montag in der Anhörung im Gesundheitsausschuss verneint. Daher fordern wir in unserem Antrag, die BÄK zu verpflichten, die Überprüfung einmal im Jahr vorzunehmen und direkte und indirekte Diskriminierung bei der Blutspende zu verbieten.