Corona wirksam und rechtssicher bekämpfen – SPD, Grüne und FDP schaffen neue Rechtsgrundlage für Corona-Schutzmaßnahmen 11. November 2021 11.11.2021 – Zum Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes, der an diesem Donnerstag im Bundestag beraten wird, erklärt Kordula Schulz-Asche, grüne Bundestagsabgeordnete für den Main-Taunus-Kreis: Die Zunahme der Infektionszahlen ist sehr besorgniserregend, die Intensivstationen stehen mancherorts vor der Überlastung. Besonders der ungeimpfte Teil der Bevölkerung ist von den Infektionen stark betroffen. Darunter sind Kinder, die sich derzeit noch nicht impfen lassen können. Große Sorge bereiten auch die Berichte über das neuerliche Auftreten von schweren Erkrankungen in Alten- und Pflegeheimen. Wir brauchen wirksame Maßnahmen, um die Pandemie entschlossen zu bekämpfen und diese vierte Welle zu brechen. Zugleich befinden wir uns heute in einer Situation, in der genügend Impfstoff zur Verfügung steht und viele Menschen bereits geimpft sind. Durch die gestiegene Impfquote sind weitreichende Grundrechtseinschränkungen wie Lockdowns oder flächendeckende Schulschließungen auf Basis der bisherigen epidemischen Notlage von nationaler Tragweite nicht verhältnismäßig. Das Grundgesetz setzt der Einschränkung von Freiheitsrechten enge Grenzen. Mit ihrem Gesetzentwurf tragen SPD, Grüne und FDP der neuen Lage Rechnung und stellen die notwendigen Maßnahmen auf ein verfassungsrechtlich solides Fundament, um den Ländern und den Kommunen alle Instrumente zur Bekämpfung der Pandemie an die Hand zu geben. Dazu gehören Abstandsgebote, Maskenpflicht, Kontaktpersonennachverfolgung sowie verbindliche 2G- und 3G- Regelungen. Ebenfalls Bestandteil des Gesetzespakets ist die Verlängerung vieler Regelungen zur Abfederung sozialer Härten der Pandemie, die an die epidemische Lage gekoppelt waren, etwa der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung, die Sonderregelung zum Kinderkrankengeld oder die Aussetzung der Mindesteinkommensgrenze in der Künstlersozialversicherung. Wir werden den Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP an diesem Donnerstag erstmals im Parlament diskutieren. Die folgende Anhörung im Ausschuss mit Expertinnen und Experten und die Beratungen mit den Bundesländern sind uns sehr wichtig. Wir wollen die Rückmeldungen und Anregungen daraus sehr ernst nehmen und sie nutzen, um weitere notwendige Maßnahmen in dem Gesetzgebungsprozess zu verankern. So sind unter anderem die Wiedereinführung kostenloser Bürgertests und verbindlichere Regelungen für 3G am Arbeitsplatz im Gespräch. Für uns ist es in dieser schwierigen Lage entscheidend, gute, wirksame und rechtssichere Lösungen zu finden, im Dialog über Parteigrenzen hinweg, um die Pandemie entschlossen zu bekämpfen.