Errichtung einer zentralen und unabhängigen Berichterstatterstelle für Menschenhandel 26. August 201521. März 2021 Zur Drucksache 18/5877 Wann wird die Bundesregierung eine zentrale und unabhängige Berichterstatterstelle für Menschenhandel gemäß Richtlinie 2011/36/ EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer errichten, und wenn eine zentrale und unabhängige Berichterstatterstelle gemäß der genannten Richtlinie nicht geplant ist, wie begründet die Bundesregierung diese Entscheidung? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Elke Ferner vom 31. August 2015 In der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer ist in Artikel 19 die Einrichtung nationaler Berichterstattungsstellen oder vergleichbarer Mechanismen zu allen Formen des Menschenhandels durch die Mitgliedstaaten vorgesehen. Für die nähere Ausgestaltung der nationalen Berichterstattungsfunktion nach der Richtlinie der Europäischen Union bestehen, wie in Erwägungsgrund 27 der Richtlinie ausgeführt, weite Spielräume der Mitgliedstaaten. Die Richtlinie schreibt weder eine zentrale noch eine unabhängige Stelle vor. Ein Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren. Zur Frage der nationalen Berichterstattung besteht kein rechtlich zwingender Umsetzungsbedarf. Die Bundesregierung prüft derzeit, ob und ggf. welche Strukturen zukünftig auf Bundesebene mit der Funktion einer nationalen Berichterstattung betraut werden sollten; die Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.