Maßnahmen zur Identifizierung von Opfern des Menschenhandels gemäß des GRETA-Berichtes

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Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Identifizierung von Opfern von Menschenhandel, vor allem auch unter Asylbewerbern und irregulären Migranten, zu stärken, um somit den Aufforderungen aus dem GRETA-Bericht zum Stand der Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels in Deutschland gerecht zu werden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder vom 31. August 2015

Im Rahmen eines gemeinsamen Projekts des BAMF, der International Organization for Migration (IOM) und des United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR) zum Thema „Identifizierung und Schutz von Opfern des Menschenhandels im Asylsystem“ wurden für die Entscheider im Asylverfahren Erkennungs- und Handlungsempfehlungen erarbeitet, die auf das Thema Menschenhandel aufmerksam machen und Hilfestellungen für die Anhörung von Opfern von Menschenhandel und deren Verweisung an Fachberatungsstellen geben (IOM et al. 2012). Hierauf verweist auch der Bericht der Group of Experts on Action against Trafficking in Human Beings (GRETA) vom 3. Juni 2015 auf den Seiten 26 und 37, der hieran im Übrigen keinerlei Kritik übt, sondern an mehreren Stellen des Berichts pauschal nicht nur das BAMF, sondern „öffentliche Stellen“ insgesamt zu verstärkter Aufmerksamkeit anhält.

Unter anderem mit Hilfe dieser Handlungsempfehlungen werden im BAMF Asylentscheider in Multiplikatorenschulungen für das Phänomen Menschenhandel und seine unterschiedlichen Ausprägungen sensibilisiert. Durch die Hinzuziehung von Mitarbeiterinnen der Fachberatungsstellen bei den Schulungen wurde auch eine Vernetzung initiiert, damit Opfer – mit deren Einverständnis – an diese Stellen vermittelt werden können. Die Betreuung und Unterstützung der Opfer durch Fachberatungsstellen ist nicht nur im Sinne des Opferschutzes (gegebenenfalls Unterbringung in Schutzwohnungen) und des Strafverfahrens von großer Bedeutung, sondern auch im Sinne der Stabilisierung und Begleitung im Asylverfahren.

In den Anhörungen können die Schilderungen der Asylantragsteller proaktiv auf Anzeichen von Menschenhandel überprüft werden. Insbesondere wird das Augenmerk auf bestimmte Indikatoren gelegt, die sich in Indikatoren für Anwerbung, Indikatoren für Ausbeutung und Indikatoren für Zwang sowie herkunftslandspezifische Indikatoren zusammenfassen lassen. Das BAMF hat im Nachgang des genannten Projektes in allen Außenstellen Sonderbeauftragte Entscheider für Menschenhandel berufen. Zudem wurde eine Dienstanweisung zum Umgang mit Betroffenen des Menschenhandels im Asylverfahren erlassen und die herkunftslandspezifischen Leitsätze für die Entscheidungspraxis um Hinweise zum Thema Menschenhandel wurden ergänzt. Das BAMF arbeitet in Fällen des Menschenhandels eng mit den Sicherheitsbehörden zusammen.