Deutschland muss seine Rolle im Ruanda-Genozid aufarbeiten 14. April 2016 Statement zur morgigen Abstimmung des Ruanda-Antrages Als im April 1994 der Völkermord in Ruanda ausbrach, schaute die Welt zu. Im Rückblick lautet das unangefochtene Fazit: Die Weltgemeinschaft hat in Ruanda versagt. Auch Deutschland, das zu dieser Zeit der zweitgrößte Geldgeber des Landes war. Vor dem Problem, wie Konfliktsituationen verhindert werden können, steht die Weltgemeinschaft immer wieder. Besonders schwer tun wir uns alle bei der Frage, was tun, wenn vor den Augen der Welt schwerste Menschenrechtsverletzungen, Vertreibungen oder Völkermorde stattfinden. Es sollte das Interesse sein, aus der Vergangenheit zu lernen – um in Zukunft besser präventiv wirken zu können. Lernen kann man aus richtigen und aus falschen Entscheidungen – aber dazu müssen zunächst die Fakten auf den Tisch. Wie verhielt sich die Bundesregierung im April 1994, als der Völkermord in Ruanda ausbrach, und in den folgenden Monaten? Was tat sie in den Jahren davor, in denen die Spannungen zwischen den Tutsi und den Hutu im Land in die Höhe getrieben wurden? Was taten andere deutsche Akteure? Nach dem Vorbild anderer Staaten, die ihre Rollen vor und während des Völkermordes in Ruanda schon wissenschaftlich aufgearbeitet haben, versuchten wir mit unserem Antrag „Der Völkermord in Ruanda und die deutsche Politik 1990 bis 1994 – Unabhängige historische Aufarbeitung“, zu dem morgen abschließend im Plenum abgestimmt wird, fraktionsübergreifend zu agieren. Denn nicht zuletzt würde diese Aufarbeitung auch international zum Ansehen Deutschlands beitragen. Die Bereitschaft ist im derzeitigen Bundestag leider nicht ausreichend vorhanden. Wir werden jedoch in der nächsten Legislaturperiode, vor dem 25. Jahrestag des Völkermordes, erneut die parlamentarischeInitiative zur Aufarbeitung ergreifen.