Gröhe provoziert Eklat bei der Finanzierung der BZgA – Umsetzung des Präventionsgesetzes gefährdet 17. Dezember 2015 Anlässlich des Streites zwischen Bundesgesundheitsminister Gröhe und dem Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes zur geplanten Finanzierung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) erklärt Kordula Schulz-Asche, Sprecherin für Prävention und Gesundheitsförderung: Nun rächt es sich, dass sich der Bundesgesundheitsminister Gröhe bei der ausreichenden Finanzierung seiner Bundesbehörde, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), nicht gegen den Finanzminister durchsetzen konnte. Wegen der dafür fehlenden Steuermittel hat Gröhe fahrlässig zugelassen, dass nach dem Präventionsgesetz die Finanzierung der BZgA durch Mittel der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt, wohlwissend, dass dies verfassungsrechtlich äußerst bedenklich ist. Wir Grüne haben bereits im Gesetzgebungsverfahren kritisiert, dass mit dieser schrägen Konstruktion allein die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung zu Kasse gebeten werden. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben sind aber nun mal aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. Dieser Griff in die Taschen der Versicherten fällt Gröhe nun auf die Füße. Nachdem der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes angekündigt hat, die für die BZgA erforderlichen 31 Millionen einzufrieren, steht Gröhe unter Handlungsdruck. Ein aufsichtsrechtliches Beratungsgespräch zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und dem GKV-Spitzenverband und die ministeriale Anordnung zum sofortigen Vollzug der Zahlung werden einen Eklat kaum verhindern können. Durch diesen Konstruktionsfehler werden allein diejenigen bestraft, die dafür am wenigsten können – nämlich die Engagierten vor Ort sowie die Versicherten selbst. Diese sind, dank Gröhe, schon zunehmend durch die Beitragserhöhungen belastet. Abgesehen von der Finanzierung bleiben auch viele andere Fragen offen: Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die BZgA mit hoher Qualität ihrem zusätzlichen gesetzlichen Auftrag nachkommt? Inwieweit werden die durch die BZgA geplanten Maßnahmen u.a. zur Sicherstellung von Qualität in Kommunen und Ländern umgesetzt? Zu befürchten ist der Super-Gau: Die Kassen finanzieren unterschiedliche Maßnahmen der Prävention in den Lebenswelten, nur gibt es niemanden, der die Qualität der Maßnahmen prüft, festhält und überarbeitet. Zudem ist fraglich, inwieweit durch das Zurückhalten der Gelder verhindert wird, dass kommunale Präventionsketten aufgebaut bzw. koordiniert werden. Der ordnungspolitische Streit zwischen Gröhe und dem Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverband darf nicht auf den Rücken der Versicherten ausgetragen werden und auch nicht zu Lasten längst überfälliger Verbesserung von Prävention und der Umsetzung von Gesundheitsförderung fallen, insbesondere in den Alltagswelten Kita, Schule, Betrieb und Stadtteil.