Vernunft statt Ideologie: Das grüne Cannabiskontrollgesetz

Zum Antrag Drucksache 18/4204


Die Cannabisprohibition ist gescheitert, es bedarf dringend eines anderen Weges, statt weiter Millionen Erwachsene zu kriminalisieren und hilflos einem ausufernden Schwarzmarkt mit all seinen negativen Folgen entgegenzutreten. Der Dealer fragt nicht nach dem Personalausweis, er sagt nichts zum THC-Gehalt oder gesundheitsgefährdenden Zusätzen wie Blei oder Glas. Erst durch eine kontrollierte Abgabe kann Verbraucher- und Jugendschutz stattfinden.

Das Gesetz schützt endlich die, die Schutz brauchen – nämlich Kinder und Jugendliche. Es gibt denen Freiheit, die damit mündig umgehen können – Erwachsene. Erwachsenen soll der Besitz von 30g  Cannabis oder 3 Hanfpflanzen erlaubt sein, Jugendliche dürfen hierzu keinen Zugang haben, eine Abgabe an sie ist verboten. Der gesamte Wirtschaftsverkehr für Cannabis (Anbau, Verarbeitung, Transport) wird gesetzlich reguliert. Die Abgabe ist nur in lizenzierten Fachgeschäften möglich. Sämtliche Produkte müssen mit Warnhinweisen versehen werden. Cannabisfachgeschäfte sollen nicht in unmittelbarer Nähe von Kinder- und Jugendeinrichtungen liegen und unterliegen einem strikten Werbeverbot.

Zudem führen wir einen dringend notwendigen Grenzwert im Straßenverkehr ein, welcher auch der aktuellen Rechtsunsicherheit und Kriminalisierung entgegentritt. Mit 5,0 ng/ml Blutserum, entspricht dies einem Alkoholwert von 0,5 Promille.